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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung26. April 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Mehr nachhaltige Kraftstoffe in der Luftfahrt: EU-Kommission begrüßt politische Einigung der EU-Gesetzgeber

Flugzeug.

Die Luftfahrt wird sauberer: Ab 2025 müssen Kraftstoffanbieter Kerosin in immer größeren Mengen nachhaltige Flugkraftstoffe beimischen. 2050 soll der Anteil auf 70 Prozent steigen. Darauf einigten sich gestern die beiden EU-Gesetzgeber, das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Rat. Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, begrüßte die Annahme:Die EU schlägt für alle Sektoren den Pfad zur Klimaneutralität ein und hat mit Blick auf unsere für 2030 und 2050 gesteckten Klimaziele die notwendigen Maßnahmen festgelegt. Dies ist jetzt ein weiterer wichtiger Schritt zur Reduzierung der Emissionen im Luftfahrtsektor. Kraftstoffanbieter an EU-Flughäfen müssen einen steigenden Anteil nachhaltiger Flugkraftstoffe bereitstellen, während Luftfahrzeugbetreiber diese zunehmend vertanken müssen. Die EU ist startklar für eine nachhaltigere Zukunft der Luftfahrt.“

Adina Vălean, Kommissarin für Verkehr, ergänzte: „Der Übergang zu nachhaltigen Flugkraftstoffen wird unsere Energieversorgungssicherheit verbessern und gleichzeitig die Abhängigkeit von Einfuhren fossiler Brennstoffe verringern. Derartige Maßnahmen tragen dazu bei, dass Europa bei der Produktion innovativer und sauberer Kraftstoffe weltweit eine Vorreiterrolle einnimmt. Wir gehen davon aus, dass der Markt für nachhaltige Flugkraftstoffe, vor allem im Bereich der erneuerbaren Energien, in der EU mehr als 200 000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen wird.“

Die neuen Vorschriften sehen Folgendes vor:

1) Flugkraftstoffanbieter müssen an EU-Flughäfen einen Mindestanteil nachhaltiger Flugkraftstoffe bereitstellen, beginnend mit einem Anteil von 2 Prozent an den Gesamtkraftstofflieferungen bis 2025, der bis 2050 auf 70 Prozent steigen wird. In der EU muss das neue Gemisch von Flugturbinenkraftstoffen auch einen im Laufe der Zeit steigenden Mindestanteil modernster und umweltfreundlichster synthetischer Kraftstoffe enthalten.

2) Luftfahrzeugbetreiber dürfen bei Abflug von EU-Flughäfen nur so viel Kraftstoff tanken wie für den Flug notwendig, damit keine durch zusätzliches Gewicht bedingten Emissionen entstehen oder CO-Emissionen durch „Tankering“ verlagert werden (die absichtliche Mitnahme von zusätzlichem Kraftstoff, um keine nachhaltigen Kraftstoffe auftanken zu müssen).

3) Flughäfen müssen sicherstellen, dass ihre Betankungsinfrastruktur für den Vertrieb nachhaltiger Flugkraftstoffe bereitsteht und hierfür geeignet ist.

Die Vorgaben für die Beimischung nachhaltiger Flugkraftstoffe beziehen sich auf Biokraftstoffe, wiederverwertete kohlenstoffhaltige Brenn- bzw. Kraftstoffe und synthetische Flugkraftstoffe (eFuels) (entsprechend der Erneuerbare-Energien-Richtlinie), wobei im Sinne der Nachhaltigkeitsziele die Produktion aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen ausgeschlossen wird.

Da die neuen Vorgaben in der gesamten EU gelten werden, gewährleisten sie gleiche Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt, Rechtssicherheit für die Kraftstoffproduzenten und tragen dazu bei, die großindustrielle Produktion auf dem gesamten Kontinent anzukurbeln. Zudem werden sie die Energieversorgungssicherheit der EU erhöhen, indem die Abhängigkeit von Energieerzeugnissen aus Drittländern verringert und Tausende neuer Arbeitsplätze im Energiesektor geschaffen werden. Die Mengen nachhaltiger Flugkraftstoffe, die EU-Luftfahrtunternehmen unionsweit zur Verfügung stehen, werden stetig zunehmen. 

Nächste Schritte

Die gestern erzielte politische Einigung muss nun förmlich durch das Parlament und den Rat angenommen werden. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, werden die neuen Vorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Hintergrund

Diese Einigung ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Legislativpakets „Fit für 55“ der Kommission und wird dazu beitragen, dass die EU im Rahmen des europäischen Grünen Deals ihre Klimaziele erreicht.

Damit wurde nach den bereits erzielten Einigungen über aktualisierte Vorschriften für den Emissionshandel im Luftfahrtsektor und im Seeverkehrssektor, über die Förderung nachhaltiger Kraftstoffe für die Schifffahrt sowie den beschleunigten Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe auch eine Einigung über die letzten Vorschläge im Paket „Fit für 55“ für den Verkehrsbereich erzielt. 

Zwischen 2013 und 2019 sind die Emissionen aus der Luftfahrt in Europa jedes Jahr um durchschnittlich 5 Prozent gestiegen. Trotz des drastischen Rückgangs während der Pandemie werden sie Projektionen zufolge weiter zunehmen. Die ehrgeizigeren Klimaschutzziele des Luftfahrtsektors werden für die EU von entscheidender Bedeutung sein, um ihre Klimaziele im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu erreichen und den europäischen Grünen Deal Wirklichkeit werden zu lassen.

Um Klimaneutralität zu erreichen, muss die EU die verkehrsbedingten Emissionen bis 2050 (im Vergleich zu 1990) um 90 Prozent senken. Die Initiative „ReFuelEU Aviation“ und die überarbeiteten Vorschriften für das EU-Emissionshandelssystem im Luftfahrtsektor werden den Luftfahrtsektor darin unterstützen, seinen Beitrag zu diesem Ziel zu leisten.

Weitere Informationen

„Fit für 55“-Vorschläge

„ReFuelEU Aviation“-Vorschlag

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. April 2023
Autor
Vertretung in Deutschland