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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung11. April 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Mehr Rechte für Beschäftigte: Kommission startet Anhörung der Sozialpartner zu Europäischen Betriebsräten

Das Bild zeigt ein Piktogram auf einem orangen Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. In diesem Kreis werden verschiedene Beschäftigungstätigkeiten und graphisch dargestellten Personen durchgeführt. Links im Bild trägt eine Person Kartons, in der Mitte des Kreises sitzt eine Person am Laptop und rechts steht eine Person auf einer Leiter und streicht.

Europäische Betriebsräte (EBR) fördern ein gemeinsames Verständnis der länderübergreifenden Herausforderungen, mit denen große multinationale Unternehmen konfrontiert sind. Sie beziehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Entscheidungsprozess ein mit dem Ziel, sich über Lösungen auszutauschen und ihre Umsetzung zu erleichtern. Die Kommission leitet heute mit Blick auf eine Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte die erste Phase der Anhörung der europäischen Sozialpartner ein. Die Richtlinie sieht ein Verfahren zur Einrichtung von Unterrichtungs- und Anhörungsgremien zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern vor, und zwar in Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten operieren.

Die erste Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner zur Richtlinie über Europäische Betriebsräte folgt auf die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments von Februar 2023. In ihr wurde eine Überarbeitung der Richtlinie gefordert. Im Einklang mit Präsidentin von der Leyens politischen Leitlinien ist die Kommission entschlossen, als Reaktion auf derartige Entschließungen unter uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität und besseren Rechtsetzung einen entsprechenden Legislativvorschlag vorzulegen.  

Evaluierung 2018

Bei ihrer Evaluierung der Richtlinie im Jahr 2018 kam die Kommission zu dem Schluss, dass Europäische Betriebsräte nach wie vor relevant sind, um den länderübergreifenden Dialog in multinationalen Unternehmen zu gewährleisten und zu organisieren und gleichzeitig den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Anpassung an ihre nationalen Systeme einzuräumen. Die Evaluierung zeigte jedoch auch Mängel auf, z. B. beim Konsultationsprozess der Europäischen Betriebsräte und bei den Instrumenten, mit denen die Vertretungen ihre Rechte durchsetzen können. Das Europäische Parlament forderte die Kommission ferner auf, die Europäischen Betriebsräte und ihre Fähigkeit, ihre Rechte auf Unterrichtung und Anhörung wahrzunehmen, zu stärken und die Zahl der Europäischen Betriebsräte zu erhöhen und dabei die unterschiedlichen Systeme der Arbeitsbeziehungen in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund werden in der eingeleiteten ersten Phase der Konsultation der Sozialpartner die Ansichten der europäischen Sozialpartner zur Notwendigkeit und zur allgemeinen Ausrichtung möglicher EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat eingeholt. Die Konsultation läuft über sechs Wochen.

Hintergrund

In Grundsatz 8 der europäischen Säule sozialer Rechte wird die Bedeutung des sozialen Dialogs und der Einbeziehung der Beschäftigten hervorgehoben. Europäische Betriebsräte sind ein wichtiges Instrument, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in für sie relevante länderübergreifende Entscheidungen multinationaler Unternehmen einzubeziehen. Sie werden auf Antrag der Beschäftigten eingerichtet und können der Unternehmensleitung nicht verbindliche Stellungnahmen zu relevanten länderübergreifenden Angelegenheiten vorlegen.

Gemäß der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat müssen die Mitgliedstaaten angemessene Verwaltungs- und Gerichtsverfahren für die Einrichtung und die Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte einrichten. Jedes Jahr werden etwa 20 neue Europäische Betriebsräte gegründet. Rund 1000 Unternehmen verfügen bereits über aktive Europäische Betriebsräte, das ist etwa die Hälfte aller in Betracht kommenden Unternehmen.

Die Kommission holt gemäß Artikel 154 Absatz 2 AEUV die Standpunkte der Sozialpartner ein. Dieser Artikel sieht für Vorschläge im Bereich der Sozialpolitik auf der Grundlage von Artikel 153 AEUV eine zweistufige Anhörung der europäischen Sozialpartner vor. Die Sozialpartner können im Anschluss an die erste oder zweite Phase der Konsultation beschließen, untereinander Verhandlungen aufzunehmen.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Konsultationspapier: erste Phase der Konsultation der Sozialpartner

Evaluierung der Richtlinie durch die Kommission im Jahr 2018

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. April 2023
Autor
Vertretung in Deutschland