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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 13. September 2019
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Mehr Sicherheit beim Online-Banking und breiteres Angebot an Zahlungsdiensten: überarbeitete Richtlinie PSD2 tritt am 14. September in Kraft

Ab morgen (Samstag) gelten neue EU-Vorschriften, die es für die europäischen Verbraucher einfacher und sicherer machen, Waren und Dienstleistungen online zu bezahlen und ihre persönlichen Finanzen zu verwalten. Sie werden besser vor Online-Betrug...

Mit dem morgigen Inkrafttreten der Richtlinie sind nun alle Elemente der überarbeiteten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive, PSD2) in Kraft. Einige Interessengruppen arbeiten jedoch noch daran, diese technologischen und praktischen Veränderungen umzusetzen. Dies geschieht im Einklang mit dem von der Europäischen Bankaufsichtsbehörde in ihrer Stellungnahme vom 21. Juni 2019 vorgeschlagenen schrittweisen Ansatz. Die Europäische Kommission fordert daher alle EU-Mitgliedstaaten auf, eine rasche und vollständige Umsetzung aller Vorschriften zu gewährleisten.

Sobald der neue Rahmen überall voll funktionsfähig ist, sollten die Verbraucher in der EU in zwei wesentlichen Punkten von einem sichereren und einfacheren Online-Zahlungsumfeld profitieren können:

Erstens wird der elektronische Zahlungsverkehr dank der Einführung der starken Kundenauthentifizierung (Strong Customer Authentication, SCA) noch sicherer, was die Betrugsbekämpfung bei Online-Zahlungen verbessern wird. Die starke Kundenauthentifizierung gewährleistet eine ordnungsgemäße Identifizierung oder Authentifizierung für alle Zahlungen über 30 Euro und erfolgt nun über einen Authentifizierungsprozess, der auf zwei vom Benutzer angegebenen spezifischen Faktoren basiert, z.B. einem Passwort, einem PIN-Code, einem Mobiltelefon oder einem Fingerabdruck.

Banken oder Zahlungsdienstleistern müssen ihre Kunden über das neue System beraten und verbraucherfreundliche Lösungen anbieten.

Zweitens werden die neuen Regeln den Zugang neuer Betreiber zum EU-Zahlungsverkehrsmarkt erleichtern, indem sie sowohl für traditionelle als auch für neue, innovative Unternehmen gelten. Die Verbraucher werden dank eines breiteren Angebots ihre Zahlungen ihre persönlichen Finanzen effizienter verwalten können. Unternehmen, die diese Dienstleistungen anbieten, auch „FinTechs“ genannt, werden nun vollständig in den Anwendungsbereich der EU-Vorschriften einbezogen.

Damit diese Akteure ein umfassendes Angebot an Verbraucherdienstleistungen anbieten können, müssen die Banken neue und hochsichere Kommunikationskanäle für den Datenaustausch und die Genehmigung von Zahlungen einrichten. Gleichzeitig müssen die FinTechs das gleiche Niveau an strengen Datenschutzstandards einhalten. Diese Modernisierung der europäischen Zahlungsdienste wird auch den digitalen Binnenmarkt weiter stärken.

Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2, Richtlinie 2015/2366/EU) gilt seit Januar 2018 und ermöglicht die Entwicklung innovativer Zahlungsdienste, einschließlich Internet- und Mobilfunkzahlungen, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines sichereren Umfelds für die Verbraucher.

Weitere Informationen:

Daily News vom 13.9.2019

Fragen und Antworten (auf Englisch, deutsche Übersetzung folgt)

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu ( Reinhard Hönighaus ) , +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. September 2019
Autor
Vertretung in Deutschland