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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 7. November 2022
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 4 Min

Mehr Transparenz, besserer Datenaustausch: EU-Verordnung zu Kurzzeitvermietungen vorgelegt

Holiday planning with a computer and a compass.

Die EU-Kommission hat eine Verordnung vorgeschlagen, um die kurzfristige Vermietung von Unterkünften EU-weit transparenter, effektiver und nachhaltiger zu machen. Der Vorschlag soll die derzeitige Fragmentierung in der EU bei der Weitergabe von Daten durch Online-Plattformen beheben und letztlich illegale Angebote verhindern. Daten von Gastgebern und Online-Plattformen sollen in Zukunft besser erhoben und ausgetauscht werden. Sie sollen dann den Behörden in den Mitgliedstaaten helfen, wirksame und verhältnismäßige lokale Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Teil des Tourismussektors nachhaltig zu entwickeln.

„Der Sektor der Kurzzeitvermietung von Unterkünften wurde durch die Plattformwirtschaft angekurbelt, hat sich aber nicht mit ausreichender Transparenz entwickelt“, sagte die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Mit diesem Vorschlag machen wir es Gastgebern und Plattformen, ob groß oder klein, leichter, zu mehr Transparenz in diesem Sektor beizutragen. Diese sektorspezifischen Vorschriften werden die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste ergänzen, in denen eine Reihe von Verpflichtungen und Rechenschaftspflichten für in der EU tätige Plattformen festgelegt sind.“

Neue Anforderungen an die gemeinsame Nutzung von Daten für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften

Mit dem neuen vorgeschlagenen Rahmen soll Folgendes erreicht werden:

Harmonisierung der Registrierungsanforderungen für Gastgeber und ihre Kurzzeitmietobjekte, wenn sie von den nationalen Behörden eingeführt werden: Die Registrierungssysteme müssen vollständig online und benutzerfreundlich sein.  Ähnliche relevante Informationen über die Gastgeber und ihre Unterkünfte, d. h. „wer“, „was“ und „wo“ sollten verlangt werden. Bei Abschluss der Registrierung sollten die Gastgeber eine individuelle Registrierungsnummer erhalten.

Präzisierung der Vorschriften, um sicherzustellen, dass Registrierungsnummern angezeigt und kontrolliert werden: Online-Plattformen müssen den Gastgebern die Anzeige von Registrierungsnummern auf ihren Plattformen erleichtern. Außerdem müssen sie stichprobenartig prüfen, ob sich die Gastgeber registrieren und die richtigen Nummern angezeigt werden. Behörden können die Gültigkeit von Registrierungsnummern aussetzen und Plattformen auffordern und Gastgeber, die gegen die Vorschriften verstoßen, von der Liste zu streichen.

•  Straffung des Datenaustauschs zwischen Online-Plattformen und Behörden: Online-Plattformen müssen Daten über die Zahl der gemieteten Übernachtungen und der Gäste einmal monatlich automatisch an die Behörden weitergeben. Für kleine Plattformen und Kleinstplattformen sind vereinfachte Möglichkeiten der Berichterstattung vorgesehen. Behörden werden diese Daten über nationale „einheitliche digitale Zugangsstellen“ erhalten können. Dies wird eine zielgerichtete Politikgestaltung unterstützen.

•  Wiederverwendung von Daten in gebündelter Form: Die im Rahmen dieses Vorschlags erzeugten Daten werden in gebündelter Form zu den von Eurostat erstellten Tourismusstatistiken beitragen und in den künftigen europäischen Datenraum für den Tourismus einfließen. Diese Informationen werden die Entwicklung innovativer, tourismusbezogener Dienstleistungen unterstützen.

•  Einrichtung eines wirksamen Rahmens für die Umsetzung: Die Mitgliedstaaten werden die Umsetzung dieses Transparenzrahmens überwachen und die entsprechenden Sanktionen für Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dieser Verordnung festlegen.

Nächste Schritte

Der Kommissionsvorschlag wird nun im Hinblick auf seine Annahme vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Nach seiner Annahme und seinem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten eine Frist von zwei Jahren, um die erforderlichen Mechanismen für den Datenaustausch einzurichten.

Hintergrund

Kurzfristig vermietete Unterkünfte machen etwa ein Viertel aller Touristenunterkünfte in der EU aus, und ihre Zahl nimmt in der gesamten EU deutlich zu. Dieser Trend hielt auch während der COVID-19-Krise an: Die Zahl der Buchungen kurzfristig vermieteter Unterkünfte lag in den Sommern 2020 und 2021 über dem entsprechenden Niveau von 2018. Darüber hinaus ist die Zahl der Buchungen im ersten Halbjahr 2022 verglichen mit Vorjahreszeitraum um 138 Prozent gestiegen. Die kurzfristige Vermietung von Unterkünften hat für das Tourismus-Ökosystem der EU, einschließlich Gästen und Gastgebern, und für viele Gemeinschaften eine herausragende Bedeutung gewonnen. Das bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich.

Der im Februar 2022 veröffentlichte Vorschlag für eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften ist eine Schlüsselmaßnahme des Übergangspfads für den Tourismus. Der Vorschlag wurde in der KMU-Strategie der Kommission vom März 2020 angekündigt, um eine ausgewogene und verantwortungsvolle Entwicklung der kollaborativen Wirtschaft im gesamten Binnenmarkt unter uneingeschränkter Wahrung der öffentlichen Interessen zu fördern. 

Er wird auch bestehende Instrumente ergänzen, insbesondere das Gesetz über digitale Dienste, das Online-Plattformen regelt, und die Vorschriften der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC7).

Weitere Informationen

Vorschlag für eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften

Fragen und Antworten

Factsheet

Kollaborative Wirtschaft

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. November 2022
Autor
Vertretung in Deutschland