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Vertretung in Deutschland
Presseartikel8. April 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Mehr Wettbewerb auf dem deutschen Markt für Bahnstromversorgung: EU-Kommission entlässt Deutsche Bahn vorzeitig aus Verpflichtungen

Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) die Deutsche Bahn früher als vorgesehen aus ihren Verpflichtungen bezüglich ihres Bahnstromangebotes entlassen.

Inzwischen sind mehrere Wettbewerber in den deutschen Bahnstrommarkt eingetreten, so dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission gegenstandslos geworden sind.

"Die Zunahme des Wettbewerbs auf dem deutschen Markt für die Bahnstromversorgung bestätigt, dass die Verpflichtungen unsere Wettbewerbsbedenken erfolgreich ausgeräumt haben", erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager hierzu. "Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie Verpflichtungsbeschlüsse schnell und wirksam Märkte öffnen, gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten und zu mehr Wettbewerb und niedrigeren Preisen für Verbraucher und Unternehmen führen können."

Im Dezember 2013 hatte EU-Kommission die von der Deutschen Bahn AG (DB) angebotenen Verpflichtungszusagen über die Preisgestaltung ihres Bahnstromangebots akzeptiert und für bindend erklärt. Bahnstrom, der für den Antrieb von Lokomotiven verwendete Strom, ist für Eisenbahnverkehrsunternehmen ein unentbehrliches Vorleistungsprodukt. Vor dem Inkrafttreten der Verpflichtungen war DB Energie, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, der einzige Bahnstromanbieter in Deutschland.

Die Kommission hatte Bedenken, dass die Preise der Deutschen Bahn für Bahnstrom es ebenso effizienten Wettbewerbern unter Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unmöglich gemacht hätten, auf den deutschen Märkten für Schienengüter- und -personenfernverkehr rentabel zu wirtschaften (sogenannte Margenbeschneidung). Hauptzweck der Verpflichtungszusagen war daher, es nicht zur DB-Gruppe gehörenden Stromanbietern zu ermöglichen, in den zuvor monopolisierten Markt für die Versorgung von Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Bahnstrom einzutreten.

DB Energie verpflichtete sich, i) Stromanbietern Zugang zu ihrem Bahnstromnetz zu gewähren und ii) ihr Preissystem zu ändern. Gestaltung und Umsetzung der Verpflichtungen haben sich als erfolgreich erwiesen. Innerhalb von achtzehn Monaten nach ihrem Inkrafttreten sind mehrere Energieversorger in den Bahnstrommarkt eingetreten. Im Jahr 2015 haben sie bereits mehr als die Hälfte der gesamten Bahnstromnachfrage der nicht zur Deutschen Bahn gehörenden Eisenbahngesellschaften gedeckt.

Die Verpflichtungen sollten ursprünglich für fünf Jahre gelten. Im Beschluss der Kommission war jedoch vorgesehen, dass die Deutsche Bahn früher von ihren Zusagen entbunden werden könnte, wenn in einem Kalenderjahr mehr als 25 Prozent des von nicht zur DB-Gruppe gehörenden Eisenbahnunternehmen insgesamt nachgefragten Stroms von anderen Energieversorgern geliefert würden. Da diese Schwelle 2015 erreicht wurde, hat die Kommission beschlossen, die Rechtspflicht der Deutschen Bahn zur Einhaltung ihrer Zusagen mit Wirkung vom heutigen Tage aufzuheben.

Eine nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses wird auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer der Wettbewerbssache 39678 veröffentlicht.

Hintergrundinformationen zum Verfahren

Artikel 102 AEUV verbietet die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.

Nach unangekündigten Nachprüfungen im März 2011 leitete die Kommission im Juni 2012 ein förmliches Kartellverfahren ein. Im Dezember 2013 nahm die Kommission rechtlich bindende Verpflichtungszusagen von der Deutschen Bahn an. Weitere Informationen zu den Verpflichtungen können im öffentlich zugänglichen Register abgerufen werden.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus) Tel.: +49 (30) 2280-2300 und nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John ) Tel.: +49 (30) 2280-2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. April 2016
Autor
Vertretung in Deutschland