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Vertretung in Deutschland
Presseartikel19. Januar 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Mehr Wettbewerb auf dem Hörbuchmarkt: Kommission begrüßt Beschluss von Amazon/Audible und Apple

Die Amazon-Tochter Audible und Apple haben beschlossen, alle Ausschließlichkeitsverpflichtungen bei Lieferung und Vertrieb von Hörbüchern zu beenden. Die infolge von Kontakten mit der Kommission und dem Bundeskartellamt getroffenen Vereinbarung...

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(19.01.2017) - In Zukunft kann Audible seine herunterladbaren Hörbücher auf Plattformen Dritter anbieten, Apple kann Hörbücher von anderen Lieferanten beziehen und Verleger und Zusammensteller von Inhalten werden direkt mit Apple Vertriebsvereinbarungen schließen können.

Audible und Apples iTunes-Store zählen zu den weltweit größten Unternehmen, die Verbraucher mit herunterladbaren Hörbüchern versorgen. Audible, seit 2008 eine Tochtergesellschaft von Amazon, ist der weltweit größte Anbieter und Produzent von herunterladbaren Hörbüchern und anderen gesprochenen Inhalten. Mit Hilfe der in Apple-Geräten integrierten App iTunes-Store können die Kunden Inhalte, u. a. auch Hörbücher, erwerben und herunterladen.

Am 5. Januar 2017 haben Audible und Apple vereinbart, alle Ausschließlichkeitsverpflichtungen, die die Lieferung und den Vertrieb von Hörbüchern betreffen, aufzuheben. Aufgrund dieser Ausschließlichkeitsverpflichtungen, die schon vor der Übernahme von Audible durch Amazon im Jahr 2008 bestanden, musste Apple seine Hörbücher ausschließlich von Audible beziehen, und Audible durfte neben dem iTunes-Store von Apple keine anderen Plattformen für den digitalen Musikvertrieb beliefern. Die Aufhebung dieser Ausschließlichkeitsverpflichtungen wird den Wettbewerb auf dem rasch wachsenden und innovativen Markt steigern und den Zugang der europäischen Verbraucher zu herunterladbaren Hörbüchern verbessern.

Die Europäische Kommission hatte diese Ausschließlichkeitsvereinbarung aufgrund einer Beschwerde des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels geprüft, der Einwände gegen mehrere Praktiken von Audible erhebt, u. a. gegen die Alleinbelieferung des iTunes-Stores von Apple mit Hörbüchern. Eine vergleichbare Beschwerde hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels beim Bundeskartellamt eingereicht, das am 16. November 2015 ein einschlägiges Verfahren gegen Audible und Apple einleitete.

Die Kommission hat in dieser Sache eng mit dem Bundeskartellamt zusammengearbeitet, das die Vereinbarung zwischen Amazon und Apple heute ebenfalls begrüßt hat (Pressemitteilung).

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Januar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland