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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 11. Dezember 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 5 Min

Migration als Waffe im hybriden Krieg gegen EU: EU-Kommission verstärkt Unterstützung für Mitgliedstaaten

Russland nutzt Migration als Waffe im hybriden Krieg gegen die EU. Vor diesem Hintergrund will die EU-Kommission die Mitgliedstaaten unter uneingeschränkter Achtung des EU-Rechts und des Völkerrechts unterstützen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte dazu: „Insbesondere an Russland und Belarus angrenzende Länder wie Finnland mit seiner 1.340 Kilometer langen Grenze zu Russland stehen vor der großen Herausforderung, die Sicherheit der Union und die territoriale Integrität der Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Heute bieten wir diesen Ländern weitere Unterstützung an, unter anderem weitere 170 Millionen Euro für die Modernisierung ihrer elektronischen Überwachungsausrüstung, die Verbesserung ihrer Telekommunikationsnetze, den Einsatz mobiler Detektionsgeräte und die Abwehr eindringender Drohnen. Wir dürfen es Autokraten niemals erlauben, unsere europäischen Werte gegen uns zu verwenden.“

In Form der heutigen Mitteilung kommt Unterstützung für die Mitgliedstaaten. Sie soll es Russland und Belarus erschweren, die Grundsätze und Werte der EU gegen die EU zu instrumentalisieren.

  1. Ermittlung der Herausforderungen an den EU-Landaußengrenzen zu Russland und Belarus und der Bedrohung der Sicherheit der Union: Russland und Belarus instrumentalisieren Menschen in Konflikten und nehmen keinerlei Rücksicht auf deren Schutzbedürftigkeit. Sie nutzen diese hybride Kriegsführung als politisches Instrument, um unsere Gesellschaften zu destabilisieren, die Einheit der EU zu untergraben und die Sicherheit und Integrität des Schengen-Raums und der Union insgesamt zu gefährden. Im Einklang mit dem Standpunkt des Europäischen Rates unterstützt die Kommission mit der heutigen Mitteilung die Mitgliedstaaten, um gegen den gegen die Union gerichteten Missbrauch der europäischen Grundsätze und Werte, einschließlich des Rechts auf Asyl, durch Russland und Belarus vorzugehen.
  2. Stärkung der politischen Reaktion der EU und der operativen Unterstützung: Die EU hat bereits Schritte unternommen, um der Instrumentalisierung von Migration durch Belarus in Lettland, Litauen und Polen im Jahr 2021 und durch Russland an seiner Grenze zu Finnland entgegenzuwirken. Die finanziellen, operativen und diplomatischen Bemühungen, auch zu Herkunfts- und Transitländern, wurden umgehend intensiviert.
    Für die weitere Ausweitung der Überwachung an den Grenzen zu Russland und Belarus stellt die Kommission nun zusätzliche Mittel in Höhe von 170 Millionen Euro zur Verfügung: 150 Millionen Euro über das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI), aufgestockt durch weitere 20 Millionen Euro aus der Thematischen Fazilität des BMVI für eine umfassendere geografische Verteilung. Diese Mittel unterstützen Estland mit 19,4 Millionen Euro, Finnland mit 50 Millionen Euro, Lettland mit 17 Millionen Euro, Litauen mit 15,4 Millionen Euro, Polen mit 52 Millionen Euro und Norwegen mit 16,4 Millionen Euro bei der Modernisierung ihrer elektronischen Überwachungsausrüstung, der Verbesserung ihrer Telekommunikationsnetze, dem Einsatz mobiler Detektionsgeräte und der Abwehr eindringender Drohnen. Dadurch wird die Lageerfassung in Echtzeit gewährleistet und die Mobilität von Grenzpatrouillen verbessert.
  3. Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen: Die Mitgliedstaaten sind zum Schutz der EU-Außengrenzen verpflichtet. Gleichzeitig müssen sie die Grundrechte und den Grundsatz der Nichtzurückweisung achten. Angesichts der schwerwiegenden und anhaltenden Bedrohung für die Sicherheit der EU und die territoriale Unversehrtheit der Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen zu Russland und Belarus können sich die Mitgliedstaaten auf Bestimmungen der Verträge berufen, um ausnahmsweise und unter strengen Vorgaben über das hinauszugehen, was im Sekundärrecht der EU unter der Kontrolle des Gerichtshofs vorgesehen ist. Dies könnte Maßnahmen umfassen, die möglicherweise schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte wie das Recht auf Asyl und damit zusammenhängende Garantien, die den Anforderungen der Charta unterliegen, nach sich ziehen. In der heutigen Mitteilung werden die Voraussetzungen für solche Maßnahmen geschaffen, die verhältnismäßig, auf das in klar definierten Fällen Nötigste beschränkt und vorübergehend sein müssen.
  4. Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Union und anderen Mitgliedstaaten: Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, alle auf dem Spiel stehenden Interessen sorgfältig gegeneinander abzuwägen und alle Möglichkeiten zu nutzen, die die Rechtsordnung der Union bei der Ergreifung außergewöhnlicher Maßnahmen bietet, um gegen hybride Angriffe unter Einsatz von Migration als Waffe vorzugehen. Vor dem Hintergrund des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit werden die Mitgliedstaaten um enge Kooperation mit der Union und anderen Mitgliedstaaten ersucht. Für kohärente und wirksame Maßnahmen braucht es auch eine Koordinierung zwischen benachbarten Mitgliedstaaten.

Nächste Schritte

Die Kommission steht den Mitgliedstaaten stets bei ihren Bemühungen für eine sichere und geschützte Union und einen voll funktionsfähigen Schengen-Raum zur Seite, zum Nutzen aller EU-Bürgerinnen und -Bürger und unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, alle im EU-Recht vorgesehenen Möglichkeiten zu nutzen. Die Kommission ist auch zur Erörterung außergewöhnlicher Maßnahmen mit den Mitgliedstaaten bereit, damit alle einschlägigen Erwägungen berücksichtigt werden können.

Hintergrund

Im Jahr 2024 stieg die Zahl der irregulären Einreisen an der Grenze zwischen der EU und Belarus – insbesondere an der polnisch-belarussischen Grenze – im Vergleich zu 2023 erheblich an, und zwar um 66 Prozent. 90 Prozent der Menschen, die die polnisch-belarussische Grenze illegal überschreiten, verfügen über ein russisches Studenten- oder Touristenvisum.

Die EU hat den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten bereits erhebliche Unterstützung angeboten und ein breites Spektrum von Maßnahmen ergriffen, damit die EU besser auf die Abwehr solcher Bedrohungen vorbereitet ist. Dazu gehörten finanzielle und operative Unterstützung sowie diplomatische und Outreach-Bemühungen (auch mit Herkunfts- und Transitländern).

2021 schlug die Kommission zudem Maßnahmen gegen Verkehrsunternehmen, die die Schleusung von Migranten erleichtern, und 2023 die Richtlinie zur Festlegung von Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der EU vor. Die Kommission arbeitet eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammen, damit diese Vorschläge rasch angenommen werden können.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Mitteilung über die Abwehr hybrider Bedrohungen durch den Einsatz von Migration als Waffe und die Stärkung der Sicherheit an den Außengrenzen der EU

Finanzierung des Instruments für Grenzmanagement und Visa

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Dezember 2024
Autor
Vertretung in Deutschland