Die Europäische Kommission führt gemeinsam mit Bulgarien und Rumänien zwei Kooperationsrahmen im Bereich Grenz- und Migrationsmanagement ein. Die Kooperationsrahmen bauen auf der erfolgreichen Durchführung der Pilotprojekte für beschleunigte Asyl- und Rückkehrverfahren auf, die die beiden Länder im März 2023 ins Leben gerufen haben, und ermöglichen den Übergang von Ad-hoc- zu dauerhaften Lösungen.
Mehr Sicherheit an den Außengrenzen und bei Steuerung der Migration
Bulgarien und Rumänien haben den gemeinsamen Bemühungen um das Management der Außengrenzen und die Steuerung der Migration neuen Schwung verliehen. Mit den vereinbarten Kooperationsrahmen werden beide Länder einen weiteren Beitrag zur Sicherheit der EU an den Außengrenzen und zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen leisten. Der Schwerpunkt wird insbesondere auf folgenden Aspekten liegen:
- Unterstützung verstärkter Maßnahmen in den Bereichen Grenzmanagement, Asyl und Aufnahme, Rückkehrsystem und verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit im Schengen-Raum;
- Beginn der Vorbereitungen für die Umsetzung des neuen Migrations- und Asylpakets in Bulgarien und Rumänien, insbesondere mit Blick auf die nationalen Umsetzungspläne.
Die Kooperationsrahmen berücksichtigen, dass der Schengen-Besitzstand in Bulgarien und Rumänien uneingeschränkt anwendbar sein wird und die Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen ab dem 31. März 2024 aufgehoben werden. Vor diesem Hintergrund umfassen die Rahmen auch Maßnahmen zur weiteren Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, z. B. im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit, um damit verbundene grenzüberschreitende Herausforderungen zu bewältigen.
Systeme der Grenzüberwachung werden gestärkt
Die Umsetzung der Kooperationsrahmen wird durch die Kommission und die einschlägigen EU-Agenturen unterstützt. Insbesondere bringt die Kommission eine neue spezifische Finanzierungsmaßnahme mit einem Volumen von 85 Millionen Euro im Rahmen des Instruments für Grenzmanagement und Visa (BMVI) 2021–2027 auf den Weg. Sie dient dem Ausbau der nationalen Kapazitäten an den EU-Außengrenzen. Bulgarien und Rumänien können nun zusätzliche Mittel für verschiedene Bereiche beantragen: Zum Beispiel, um die bestehenden Grenzüberwachungssysteme zu verstärken und zu modernisieren; Anschaffung von Transportmitteln, etwa Wärmebildfahrzeugen; Kauf von Betriebsausrüstung wie Bewegungserkennungs- und Wärmebildkameras; Weiterentwicklung/Aufrüstung von Systemen.
Nächste Schritte
Die Sitzungen des Lenkungsausschusses mit Bulgarien und Rumänien finden weiterhin regelmäßig statt, um die in den Kooperationsrahmen vereinbarten Maßnahmen umzusetzen. In diesen Sitzungen kommen die Kommission, EU-Agenturen (einschließlich Frontex, der EU-Asylagentur und Europol) sowie die nationalen Behörden der beiden Mitgliedstaaten zusammen.
Hintergrund
Im März 2023 startete die Kommission zwei Pilotprojekte mit Bulgarien und Rumänien. Im Oktober 2023, sechs Monate nach der Durchführung der Pilotprojekte, zog die Kommission eine Bilanz der Fortschritte. Mit bewährten Verfahren in den Bereichen beschleunigte Asylverfahren, wirksame Rückführungen, Grenzmanagement und verstärkte Zusammenarbeit mit Nachbarländern wurden konkrete Ergebnisse erzielt.
Weitere Informationen
Kooperationsrahmen mit BULGARIEN
Kooperationsrahmen mit RUMÄNIEN
Website zum Bereich Migration und Inneres
Europäische Kommission startet Pilotprojekt mit Rumänien (europa.eu)
Europäische Kommission startet Pilotprojekt mit Bulgarien (europa.eu)
Fortschritte Bulgariens und Rumäniens (europa.eu)
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 4. März 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland