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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung5. Dezember 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Migrationsrouten: Kommission schlägt Aktionsplan für Zusammenarbeit mit westlichen Balkanstaaten vor

Dargestellt ist ein Piktogramm auf einem organen Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis, der auf der linken Seite mittig durch die Darstellung eines EU-Einreiseschildes unterbrochen wird. In der Mitte des Kreises befindet sich eine grafisch dargestellte Hand, welche zwei erwachsene Personen und ein Kind hält. Rechts neben den Personen ist ein Grenzkontrollhäuschen mit Schranke dargestellt.

Die EU-Kommission hat vor dem morgigen EU-Westbalkan-Gipfel einen EU-Aktionsplan für die westlichen Balkanstaaten vorgelegt. Er zielt darauf ab, die Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Grenzmanagement zu verstärken. Der Aktionsplan sieht 20 operative Maßnahmen vor, die sich auf fünf Säulen stützen: (1) Grenzschutz entlang der Routen stärken; (2) Asylverfahren beschleunigen und Aufnahmekapazitäten unterstützen; (3) Schleuserkriminalität bekämpfen; (4) Zusammenarbeit bei der Rückübernahme und Rückführung verbessern sowie (5) Visumspolitik angleichen.

Margaritis Schinas, Vizepräsident für die Förderung unserer europäischen Lebensweise, betonte die Wichtigkeit der Zusammenarbeit: „Die Migration ist eine gemeinsame Herausforderung, die wir zusammen angehen müssen, so dass keiner unserer Mitgliedstaaten und westlichen Balkanpartner mit den Herausforderungen allein gelassen wird.“

Der EU-Aktionsplan sieht eine Reihe von Maßnahmen zur stärkeren Unterstützung der Mitgliedstaaten, die einem erhöhten Migrationsdruck entlang der westlichen Balkanrouten ausgesetzt sind. Die irregulären Migrationsbewegungen entlang der westlichen Balkanrouten haben in diesem Jahr aufgrund verschiedener Faktoren – darunter wirtschaftlicher Druck und Unsicherheit infolge anhaltender Konflikte – erheblich zugenommen. Die Nichtanpassung der Visafreiheit an die Visapolitik der EU trägt ebenfalls dazu bei, dass immer mehr Menschen auf dem Luftweg direkt in die westlichen Balkanländer ein- und dann in die EU weiterreisen. Eine enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern im westlichen Balkan ist unerlässlich, um diese gemeinsamen Herausforderungen im Bereich der Migration zu bewältigen.

Erste Säule: Grenzverwaltung entlang der Routen stärken

Die Verstärkung des Grenzschutzes entlang der gesamten Migrationsroute ist von entscheidender Bedeutung, um die irregulären Migrationsströme einzudämmen – auch im Hinblick auf den sich entwickelnden Modus Operandi der Schmuggler, die zunehmende Gewaltanwendung und die Risiken des Waffenhandels und der organisierten Kriminalität. Die EU hat bereits Statusabkommen mit Albanien, Montenegro, Serbien und Nordmazedonien geschlossen, die es Frontex ermöglichen, das ständige Korps der Europäischen Grenz- und Küstenwache für gemeinsame Operationen in der Region einzusetzen. Die gemeinsamen Operationen und Einsätze von Frontex werden verstärkt, und neue Statusabkommen werden zügig ausgehandelt. Gleichzeitig werden wir die Frontex-Unterstützung für die Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen überprüfen und möglicherweise verstärken.

Zweite Säule: Zügige Asylverfahren gewährleisten und Aufnahmekapazitäten unterstützen

Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, die Asylkapazitäten der westlichen Balkanstaaten zu stärken. Die EU unterstützt auch die Aufnahmekapazitäten in der gesamten Region durch ein laufendes Programm im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) in der gesamten Region. Die fortgesetzte Unterstützung für die westlichen Balkanstaaten umfasst die weitere Stärkung ihrer Asyl- und Registrierungsverfahren sowie die Gewährleistung angemessener Aufnahmebedingungen. Die EU wird weiterhin mit den westlichen Balkanstaaten zusammenarbeiten, um eine Notfallplanung zu entwickeln und sich auf die Wintersaison vorzubereiten.

In der EU ist es auch erforderlich, den Fahrplan für Dublin-Überstellungen und Eurodac-Registrierungen rasch umzusetzen, um Sekundärbewegungen zu bewältigen und die Migrationssteuerung zu verbessern.

Dritte Säule: Schleusung von Migranten bekämpfen

Auf der Tagung der Justiz- und Innenminister der EU und der westlichen Balkanstaaten am 3. November 2022 hat die Kommission eine operative Partnerschaft in Leben gerufen, um den Menschenschmuggel zu bekämpfen. Um die Maßnahmen entlang der gesamten Route weiter zu verstärken, ist es notwendig, eine operative Taskforce von Europol einzurichten, die Beteiligung aller westlichen Balkanpartner am EMPACT-Zyklus 2022-2025 zu verstärken und das kürzlich angenommene IPA-Programm zur Bekämpfung des Menschenschmuggels umzusetzen. Eine Einigung mit den Mitgesetzgebern über den Vorschlag, an der Schleusung von Migranten beteiligte Transportunternehmen zu bestrafen, ist ebenfalls unerlässlich. Als Überbrückungsmaßnahme wird die Kommission ein operatives Instrumentarium mit Maßnahmen für Verkehrsunternehmen zusammenstellen.

Vierte Säule: Rückübernahmekooperation und Rückführung verbessern

Die vollständige Umsetzung der Rückübernahmeabkommen mit den westlichen Balkanstaaten ist das Rückgrat der Zusammenarbeit bei Rückkehr und Rückübernahme. Wir werden die westlichen Balkanstaaten mit EU-Maßnahmen unterstützen, um die Rückführung in der Region zu intensivieren, die operativen Kapazitäten von Frontex zu stärken und gemeinsame Rückübernahmeausschüsse einzuberufen. Im Jahr 2023 wird ein neues Programm für die Rückführung aus der Region entwickelt, das die Zusammenarbeit und Koordinierung auf operativer Ebene zwischen der EU, den westlichen Balkanstaaten und den Herkunftsländern intensiviert.

Fünfte Säule: Visapolitik angleichen

Die Angleichung der Visumpolitik ist von entscheidender Bedeutung für das reibungslose Funktionieren der visafreien Regelung zwischen den westlichen Balkanstaaten und der EU. Alle westlichen Balkanstaaten sollten ihre Visumpolitik vorrangig an die EU angleichen. Die Kommission nimmt am 5. Dezember ihren fünften Bericht über die Aussetzung der Visumpflicht für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien sowie Georgien, Moldawien und die Ukraine an. Der Bericht beschäftigt sich mit der Überwachung der visumfreien Regelung der EU. Er konzentriert sich auf die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um den Empfehlungen der Kommission im vierten Bericht nachzukommen. Dort heißt es, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Visumpflicht nach wie vor erfüllt sind, jedoch sofortige Schritte zur Angleichung an die EU-Visumpolitik erforderlich sind.

Nächste Schritte

Die EU und die Mitgliedstaaten müssen gemeinsam daran arbeiten, die in diesem Aktionsplan festgelegten Ziele zu erreichen und seine wirksame Umsetzung zu gewährleisten. Die Berichterstattung und Überwachung durch die bestehenden Mechanismen der Kommission und des Rates sind hierfür von entscheidender Bedeutung. Der Aktionsplan ergänzt die laufenden Arbeiten zu anderen wichtigen Migrationsrouten nach Europa und kann als Modell für die Entwicklung ähnlicher Pläne dienen, die den Besonderheiten anderer Migrationsrouten Rechnung tragen.

Hintergrund

Die jüngsten Entwicklungen unterstreichen die Notwendigkeit, nachhaltige und strukturelle europäische Lösungen für unsere gemeinsamen Herausforderungen zu finden – auf Grundlage des umfassenden Ansatzes, der in dem für 2020 vorgeschlagenen Neuen Migrations- und Asyl-Paket dargelegt ist. Es ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung, dass diese Reformen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung vom 5. Dezember

Aktionsplan für die westlichen Balkanstaaten

Aktionsplan für den zentralen Mittelmeerraum

Neues Migrations- und Asyl-Paket

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. Dezember 2022
Autor
Vertretung in Deutschland