„Glaubt man den jüngsten Zahlen, so gehen den Mitgliedstaaten jährlich immer noch rund 150 Mrd. Euro an MwSt. verloren. Die heutigen Vereinbarungen sind ein wichtiger Schritt zur Lösung dieses Problems“, erklärte EU-Wirtschafts- und Finanzkommissar Pierre Moscovici.
Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften (Richtlinie 2006/112/EG) werden elektronisch erbrachte Dienstleistungen zum Normalsatz der Mehrwehrsteuer, d.h. einem Satz von mindestens 15 Prozent, besteuert. Bei physischen Veröffentlichungen – Büchern, Zeitungen und Zeitschriften – haben die Mitgliedstaaten derzeit die Wahlmöglichkeit, einen "ermäßigten" Mehrwertsteuersatz, d.h. mindestens 5 Prozent anzuwenden. Die neue Richtlinie wird es den Mitgliedstaaten, die dies wünschen, gestatten, auf elektronische Veröffentlichungen ebenfalls ermäßigte Mehrwersteuersätze anzuwenden.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung (auf Englisch): Kommission begrüßt Fortschritte auf dem Weg zu einem reformierten EU-Mehrwertsteuersystem
Vorschlag der Kommission für Reform des EU-Mehrwertsteuersystems
Vorschlag der Kommission für flexiblere Mehrwertsteuersätze
Vorschlag der Kommission zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 2 Oktober 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland