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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 28. März 2019
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Modernisierte EU-Handelsschutzinstrumente zeigen Wirkung

Die EU-Kommission hat heute (Donnerstag) ihren jährlichen Handelsschutzbericht für 2018 veröffentlicht. Demzufolge führten die Schutzmaßnahmen gegen unlautere Handelspraktiken zu einem erheblichen Rückgang von Dumpingimporten und einer...

Seit Beginn ihrer Amtszeit hat die Juncker-Kommission eine umfassende Modernisierung des europäischen Handelsschutz-Instrumentariums vollzogen und 95 neue Maßnahmen angewandt, mit denen für europäische Unternehmen und Arbeitskräfte gleiche Wettbewerbsbedingungen wiederhergestellt wurden. Zwei Drittel aller 135 geltenden Maßnahmen betreffen Einfuhren aus China.

„Wir brauchen in der EU zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken starke und zweckmäßige Instrumente. Deswegen haben wir unser Handelsschutzinstrumentarium ausgebaut, sodass wir angemessen auf die aktuellen globalen wirtschaftlichen Herausforderungen reagieren können. Wir haben wirksame Maßnahmen ergriffen und werden auch weiter entschlossen und verhältnismäßig handeln, um Arbeitsplätze zu sichern und die EU vor unlauterem Wettbewerb zu schützen“, fügte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström an.

Dank der bestehenden Handelsschutzmaßnahmen werden in ganz Europa 320 000 direkt betroffene Arbeitsplätze gegen unlauteren Wettbewerb ausländischer Konkurrenz abgeschirmt.

Die Juncker-Kommission hat seit Beginn ihrer Amtszeit (November 2014 bis Dezember 2018) 95 Handelsschutzmaßnahmen eingeführt. Ende 2018 waren in der EU 93 endgültige Antidumpingmaßnahmen und 12 Antisubventionsmaßnahmen in Kraft. Bei fast 44 Prozent von ihnen handelte es sich um Maßnahmen gegenüber den Einfuhren von Stahlerzeugnissen. Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) aller geltenden Maßnahmen betreffen Importe aus China.

Die Handelsschutzmaßnahmen der EU haben eine beträchtliche Abhilfewirkung: Die Zölle führten zu einem erheblichen Rückgang der zu unfairen Preisen erfolgenden Importe, in einigen Fällen sogar um 99 Prozent. Zugleich werden sie in einer Höhe festgesetzt, die ausreicht, um die Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt wiederherzustellen, ohne die Verbraucher und die nachgelagerten Wirtschaftszweige in der EU übermäßig zu belasten.

Wichtigste Maßnahmen 2018:

  • Grundlegende Überarbeitung der Rechtsvorschriften zu Handelsschutzinstrumenten: Die EU-Dumping- und Antisubventionsvorschriften wurden 2018 reformiert, um wirksamer auf unlautere Handelspraktiken reagieren zu können, die den EU-Herstellern schaden. Die Handelsschutzinstrumente wurden modernisiert, um die Untersuchungen schneller und transparenter zu machen, wobei ein zusätzlicher Schwerpunkt auf der Unterstützung von KMU liegt. Diese neuen Vorschriften gelten für neue Untersuchungen seit 2018. Es besteht jetzt die Möglichkeit, höhere Zollsätze einzuführen.
  • Weiterhin intensive Tätigkeit im Bereich des Handelsschutzes in der EU: Im Jahr 2018 wurden 10 neue Untersuchungen eingeleitet, von denen 4 die Importe von Stahlerzeugnissen betrafen. Es wurden 14 Beschlüsse zur Einführung von Maßnahmen gefasst. Einen wesentlichen Teil der Arbeit machte die Überprüfung der bestehenden Handelsschutzmaßnahmen aus, wobei im Jahr 2018 17 Untersuchungen eingeleitet wurden und in sieben Fällen beschlossen wurde, Maßnahmen beizubehalten. Darüber hinaus wurden drei Untersuchungen zur Einführung spezieller Schutzmaßnahmen („safeguard investigations“) eingeleitet, eine in der Stahlbranche und zwei bilaterale im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der EU. Im Berichtsjahr wurden zudem kontinuierliche Anstrengungen zur ordnungsgemäßen Durchsetzung von Handelsschutzzöllen unternommen.
  • Entschlossene Maßnahmen zum Schutz der Stahlerzeuger in der EU: 2018 stellte aufgrund beispielloser Spannungen und Unsicherheiten im Welthandel, die hauptsächlich durch einseitige Maßnahmen von Handelspartnern verursacht wurden, eine besondere Herausforderung dar. Handelsschutzmaßnahmen, die 2018 ergriffen wurden, trugen dazu bei, bestimmte Bereiche der Industrie zu schützen, z. B. die Stahlbranche der Union. Die EU handelte, um den zerstörerischen Auswirkungen der einseitigen Maßnahmen der Vereinigten Staaten zu begegnen. Zum ersten Mal seit 2002 ergriff die EU Schutzmaßnahmen gegenüber Stahlerzeugnissen, um die Umlenkung globaler Handelsströme in die EU zu verhindern, die eine Gefahr für die wirtschaftliche Lage der Stahlerzeuger in der EU gewesen wäre.
  • Starke und kontinuierliche Verteidigung von Exporteuren aus der EU in Untersuchungen im Ausland: Die Kommission unterstützte Exporteure aus der EU in rund 70 Handelsschutzuntersuchungen im Ausland, in denen Handelsschutzinstrumente ungerechtfertigt oder missbräuchlich angewandt wurden. Dies war in vielen Fällen erfolgreich, sodass Zölle aufgehoben bzw. nicht eingeführt wurden. Die Zahl der Handelsschutzmaßnahmen gegenüber EU-Ausführern beträgt jetzt 174. Im Jahr 2017 waren es noch 162, und diese Tendenz dürfte in den kommenden Jahren anhalten.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Bericht über Handelsschutzmaßnahmen der EU – wirksamer Schutz gegen unlauteren Handel

Handelsschutzbericht der EU 2018

Die Handelspolitik der EU

Trade Defence Policy

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. März 2019
Autor
Vertretung in Deutschland