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Zusatzinformation23. April 2019Vertretung in Deutschland

Mythos: „Die EU schreibt das Rezept für die Pizza Napoletana vor“

Auch das ein Evergreen unter den EU-Mythen: Die Brüsseler mischen sich in alles ein – sie schreiben uns sogar vor, welche Pizza wir essen. Richtig ist: die EU schützt regionale Lebensmittel vor Nachahmung. Darunter sind neben der Pizza aus Neapel...

09/05/2019

Es gibt dank der EU Qualitätssiegel, mit denen Agrarerzeugnisse in der EU vor Nachahmung geschützt werden. Je nach Eigenschaft gibt es derzeit drei verschiedene Arten des Siegels, die „geschützte Ursprungsbezeichnung“, die „geschützte geographische Angabe“ und die „garantiert traditionelle Spezialität“.

Schutz regionaler Produkte

EU-Verordnung 509/2006, die übrigens die EU-Staaten verabschiedet haben, legt die allgemeinen Regeln zur Auszeichnung von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen als letzteres, als „garantierte traditionelle Spezialitäten (g.t.S.)", fest. Geschützte Lebensmittel werden in ein gemeinsames EU-Register eingetragen.

Nicht die EU entscheidet über Pizza

Bei Antragstellung auf Eintragung ins Register sind es die Hersteller – nicht „die EU" – die beschreiben, was ihr Produkt schützenswert macht. Im Fall der „Pizza Napoletana (g.t.S.)", waren es also die Pizzabäcker aus Neapel, die das traditionelle Herstellungsverfahren ihres Produktes eintragen und schützen ließen. Die „Pizza Napoletana (g.t.S.)" ist seit 2010 im Register aller geschützten Produkte registriert. Wollen Pizzabäcker das Gütesiegel „g.t.S.“ verwenden, müssen sie das traditionelle Herstellungsverfahren nutzen.

Geschützte Produkte aus Deutschland

In Deutschland profitieren 90 Produkte allein von den geschützten geographischen Angaben (g.U. und g.g.A.). Dazu gehören zum Beispiel Lübecker Marzipan, Westfälischer Pumpernickel, Halberstädter Würstchen, Dresdner Stollen, Lausitzer Leinöl, der Hessische Apfelwein, Schwäbische Spätzle, Aachener Printen oder Bayerisches Bier.

Auch bei Handelsabkommen sorgt die EU für Schutz vor Nachahmung

Übrigens: Mithilfe ihrer Handelsabkommen sorgt die EU sogar in Ländern außerhalb der EU dafür, dass besonders beliebte Produkte nicht nachgeahmt werden. Im Abkommen mit Kanada wurde der Schutz von weit über 100 Produkten aus der EU auf dem kanadischen Markt festgeschrieben, im Abkommen mit Japan finden sich sogar 200 europäische Produkte wieder, die nun auch in Japan vor Nachahmung geschützt sind. Dazu gehören Hallertauer Hopfen, Lübecker Marzipan und Nürnberger Lebkuchen.

Qualitätspolitik für Lebensmittel der EU

Karte zu geschützten deutschen Lebensmitteln

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2. SEPTEMBER 2021
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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. April 2019
Autor
Vertretung in Deutschland