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Vertretung in Deutschland
Zusatzinformation31. März 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Mythos: Die EU verbietet den Bierausschank aus Steinkrügen

Fakt: Nein, „realitätsferne EU-Politiker“ haben in einer EU-Richtlinie nicht vorgeschrieben, dass traditionelle Krüge aus Stein nicht mehr für den Ausschank von Bier erlaubt sind. Ebenso falsch ist die Behauptung, die EU habe vorgeschrieben, dass die...

Unter die EU-Richtlinie für Messgeräte aus dem Jahr 2004 (2004/22/EG) fallen nur neu hergestellte Trinkgläser, und zwar unter der Voraussetzung, dass das Getränk zum sofortigen Verzehr verkauft wird. Das heißt, Biergläser, die in Gaststätten benutzt werden, fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Die Richtlinie ist nicht darauf ausgelegt, auf Steinkrüge für Bier Anwendung zu finden, da sich diese selbst bei Anbringung eines Eichstrichs aufgrund des nicht durchsichtigen Materials nicht als Messgeräte für den Ausschank von schäumendem Bier eignen.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zudem keineswegs, den Gebrauch von Biergläsern anstelle von Steinkrügen in Gaststätten vorzuschreiben. Es bleibt somit den Mitgliedstaaten überlassen, eine solche Regelung einzuführen oder eben nicht.

In Deutschland gelten seit 2015 das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die neue Mess- und Eichverordnung (MessEV).

Pressekontakt: Steffen [dot] SCHULZatec [dot] europa [dot] eu (Steffen Schulz), Tel.: +49 (89) 242448-36

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. März 2017
Autor
Vertretung in Deutschland