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Vertretung in Deutschland
Zusatzinformation10. Februar 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Mythos: Die EU verbietet Filterkaffeemaschinen

Fakt: Das ist Quatsch. Richtig ist: schon seit 2009 gibt es Stromsparvorgaben für Haushalts- und Bürogeräte, darunter auch Kaffeemaschinen.

Die legen zum Beispiel fest, dass Elektrogeräte einen Standby-Modus haben und nach einer gewissen Zeit automatisch in diesen umschalten müssen, wenn das Gerät nicht benutzt wird. Das spart europaweit übrigens 35 Twh Strom pro Jahr. Nach Rücksprache mit Industrie- und Verbraucherverbänden ist ab 1.1.2015 neu, dass dann auch festgelegt ist, nach welcher Zeit der Standby-Modus aktiviert wird. Die Warmhaltefunktion bei herkömmlichen Filterkaffeemaschinen mit Glaskannen schaltet sich dann nach 40 Minuten aus, bei solchen mit Thermoskannen schon nach 5 Minuten - und frisst nicht sinnlos Strom. Natürlich müssen alle anderen Kaffeemaschinen deswegen nicht entsorgt werden – die Vorgaben gelten nur für die Maschinen, die neu auf den Markt kommen. Und: wer viel lieber als frischen Kaffee solchen trinkt, der schon zwei Stunden aufgewärmt wird, braucht auch keine Angst zu haben. Hersteller können auch Maschinen verkaufen, bei denen das automatische Umschalten auf den Standby-Modus deaktiviert werden kann. Warum sich die EU um so etwas kümmert? Weil die EU-Staaten, auch die deutsche Regierung, es so wollen und die EU-Kommission beauftragt haben, sog. Ökodesign-Regeln für elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte zu erarbeiten. Alle wollen bis 2020 ein Fünftel mehr Energieeffizienz erreichen. Von alleine wird das nichts.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Februar 2016
Autor
Vertretung in Deutschland