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Vertretung in Deutschland
Zusatzinformation10. Februar 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Mythos: Die EU zwingt Schlosser und Metallbaubetriebe zu einer teuren, neuen Zertifizierung

Fakt: Bei der fraglichen Norm EN 1090 handelt es sich nicht um EU-Gesetzgebung. Überdies betrifft sie keine einfachen Schlosserarbeiten, sondern nur tragende Bauteile.

Europäische Normen werden von den europäischen Normierungsinstituten erarbeitet, insbesondere dem Europäischen Komitee für Normung (CEN). An den Normen selbst wirken Unternehmensverbände und die nationalen Normierungsorganisationen mit, in Deutschland das Deutsche Institut für Normung DIN. Die Normung ist also eher eine Selbstregulierung der Hersteller. Richtig ist, dass das CEN von der EU-Kommission mit der Entwicklung von Standards beauftragt werden kann. Bei deren konkreten Anforderungen kann die Kommission aber nur den Rahmen beeinflussen.

Ein weiterer Aspekt wird bei der Diskussion ebenfalls vergessen: Die EN 1090 regelt Anforderungen bei Stahl- und Aluminium-Teilen, die im Tragwerk eines Baus verwendet werden. Die Norm zielt also lediglich auf Produkte ab, die eine äußerst wichtige Rolle für die Sicherheit spielen. Arbeiten an Baudenkmälern und Spezialanfertigungen unterliegen der Norm nicht. Der Schmied, der zur angemessenen Renovierung eines Fachwerkhauses beiträgt, muss keine Kennzeichnung anbringen, der kleine Betrieb, der bei einem Kunden einen neuen Zaun schweißt, auch nicht. Eine (nicht-erschöpfende) Liste von Bauprodukten, die nicht der EN-1090 unterliegen, finden Sie unter der Rubrik „Fragen und Antworten“ auf den Seiten der EU-Kommission für das Baugewerbe (in englischer Sprache).

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Februar 2016
Autor
Vertretung in Deutschland