09/05/2019
Das Beispiel der berühmt-berüchtigten Gurkenkrümmung zeigt, dass Brüssel oft zum Sündenbock für Regelungen gemacht wird, die von einzelnen Staaten, dem Handel oder von Konsumenten ausgehen.
Gerade Gurken wollten (und wollen) die Händler
Genauso war es bei der Salatgurke: Es war der Handel, der den Vorschlag zur Regulierung machte, und zwar aus ganz praktischen Gründen. Gerade Gurken passen nämlich problemlos und platzsparend in Kartons – viel besser als gekrümmte Gurken. Das macht den Transport leichter, so dass Gurken günstiger verkauft werden können. Zudem ist es einfacher zu berechnen, wie viele Gurken sich in einem Karton befinden. Der Händler weiß, welche Ware geliefert wird.
Deshalb übernahm die EU 1988 bereits existierende Empfehlungen des UN-Wirtschaftsausschusses für Europa (ECE) in eine eigene Verordnung, die so verlacht wurde wie vielleicht keine andere Regelung aus Brüssel und die bis heute Kritikern und Kabarettisten Stoff liefert. Demnach musste eine Gurke der besten Güteklasse „gut geformt und praktisch gerade sein“ und durfte eine „maximale Krümmung“ von 10 Millimetern auf 10 Zentimeter aufweisen. Die Verordnung legte weitere Qualitätsnormen für Salatgurken fest, ebenso wie auch für andere Obst und Gemüsesorten.
Krumme Gurken durften übrigens natürlich weiter verkauft werden, eben nur nicht in der besten Güteklasse.
2009 abgeschafft
Zur Wahrheit über die Gurkenverordnung gehört aber auch, dass die EU-Kommission sie 2009 nicht zuletzt aufgrund der vielen Negativ-Schlagzeilen wieder abschaffte - und zwar gegen Proteste von Händlern und Bauernorganisationen. In der Praxis verwenden die wichtigsten Großhändler die Vorgaben bis heute als interne Norm - weil sie dem Handel so viele Vorteile bietet.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24 April 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland