In der DIN EN 13451-10 steht: „In Europa sollten Sprunganlagen im Freien nach Norden gerichtet sein.“ Das ist eine Empfehlung - eine Sperrung von Sprunganlagen, die zum Beispiel nach Osten ausgerichtet sind, ist überhaupt nicht erforderlich. "Die Empfehlung ist mit großer Wahrscheinlichkeit aus Richtung des Schwimmsports in diese Norm gekommen, denn für Wettkämpfe ist die Blendungsfreiheit sicherlich wichtig", stellte die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. klar.
Die Empfehlung steht in den "KOK-Richtlinien für den Bäderbau". Viele Journalisten glauben offenbar, dabei handele es sich um eine EU-Richtlinie. Tatsächlich ist es eine Planungshilfe für Bäderbetreiber, die Experten der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V., des Deutsche Schwimm-Verbandes e. V. und des Deutsche Sportbundes herausgeben.
Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V.
Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7 September 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland