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Vertretung in Deutschland
Zusatzinformation7. September 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Mythos: EU sperrt Sprungtürme in Schwimmbädern

Fakt: Es gibt keine europäische Richtlinie oder Verordnung zu Sprunganlagen. Und so ist die Falschmeldung entstanden: im hessischen Dieburg hatte der örtliche Bürgermeister Ende April mitgeteilt, dass der Zehn-Meter-Sprungturm im örtlichen Freibad...

In der DIN EN 13451-10 steht: „In Europa sollten Sprunganlagen im Freien nach Norden gerichtet sein.“ Das ist eine Empfehlung - eine Sperrung von Sprunganlagen, die zum Beispiel nach Osten ausgerichtet sind, ist überhaupt nicht erforderlich. "Die Empfehlung ist mit großer Wahrscheinlichkeit aus Richtung des Schwimmsports in diese Norm gekommen, denn für Wettkämpfe ist die Blendungsfreiheit sicherlich wichtig", stellte die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. klar.

Die Empfehlung steht in den "KOK-Richtlinien für den Bäderbau". Viele Journalisten glauben offenbar, dabei handele es sich um eine EU-Richtlinie. Tatsächlich ist es eine Planungshilfe für Bäderbetreiber, die Experten der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V., des Deutsche Schwimm-Verbandes e. V. und des Deutsche Sportbundes herausgeben.

Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V.

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. September 2016
Autor
Vertretung in Deutschland