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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung7. August 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen: neues Q&A der Kommission

Auf dem Bild sieht man ein Piktogram innerhalb eines weißen Kreises. In der Mitte des Kreises ist die Erde dargestellt, unten recht sieht man im Kreis der Erde außerdem ein kleines Herz. Oben rechts wird der große Kreis des Piktograms durche einen kleineren Kreis durchbrochen, in dem sich dargstelle Blätter befinden. Unten links wird der große Kreis des Piktograms durch einen kleinen Kreis unterbrochen, in dem sich eine Darstellung (Blätter + eine Stecker) für grünen Strom befindet. Der Hintergrund ist lila

Die Kommission hat eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen veröffentlicht, um Interessenträger bei der Umsetzung der EU-Vorschriften für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung von Unternehmen zu unterstützen. Das ist Teil der laufenden Bemühungen der Kommission, den EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen für Unternehmen besser nutzbar zu machen und deren Verwaltungsaufwand zu verringern. Über diesen Link kommen Sie zum Q&A.

Nachhaltiger werden, Wettbewerbsfähigkeit stärken

Die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness sagte: „Die häufig gestellten Fragen enthalten wichtige Klarstellungen und werden die Notwendigkeit für Unternehmen weiter verringern, bei der Anwendung der Vorschriften externe Beratung oder Rechtsberatung einzuholen. Die Unternehmen arbeiten hart daran, nachhaltiger zu sein. Das trägt dazu bei, mittelfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, und ich möchte sicherstellen, dass unser Rahmen sie in diesem Prozess unterstützt.“ 

Beispiel: Wann reichen Schätzwerte aus?

In den häufig gestellten Fragen werden Beiträge von Unternehmen berücksichtigt und Themen wie Anwendungsbereich der Vorschriften, Anwendungstermine und Ausnahmen behandelt. So wird beispielsweise klargestellt, wann Unternehmen Schätzungen verwenden dürfen, anstatt Informationen über die Wertschöpfungskette von Lieferanten oder Partnern zu sammeln.

Erste Unternehmen müssen 2025 mit der Berichterstattung beginnen

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ist ein Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsagenda der EU und des europäischen Grünen Deals. Sie hat die Vorschriften über die Sozial- und Umweltinformationen, die Unternehmen melden müssen, modernisiert und verschärft. Die Richtlinie trat am 5. Januar 2023 in Kraft. Die erste Gruppe von Unternehmen, die den neuen Vorschriften unterliegen, muss 2025 für das Geschäftsjahr 2024 mit der Berichterstattung beginnen.  

Weitere Informationen 

Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Pressekontakt: renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 (89) 242 448-36. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. August 2024
Autor
Vertretung in Deutschland