
(03.05.2017) – Die Empfehlung der Kommission folgt dem zweistufigen Verhandlungskonzept, das die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten vorgegeben haben, und misst jenen Fragen Priorität bei, deren Regelung für einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union erforderlich ist.
Die Verhandlungsrichtlinien decken vier Hauptbereiche ab. An erster Stelle steht dabei die Wahrung von Status und Rechten der Bürgerinnen und Bürger sowohl der EU-27 als auch des Vereinigten Königreichs und ihrer Familien. Ferner wird in der Empfehlung klar festgehalten, dass zuerst eine Einigung über die Grundsätze der finanziellen Abrechnung erfolgen muss, bevor zur zweiten Verhandlungsphase übergegangen werden kann. Eine Aushöhlung des Karfreitagsabkommens und eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland sollten vermieden werden. Schließlich müssen ein Mechanismus zur Streitbeilegung und Regelungen zur Handhabung des Austrittsabkommens gefunden werden.
Michel Barnier, der Verhandlungsführer der Union, sagte weiter: „Mit unserer heutigen Empfehlung schaffen wir unsererseits die erforderlichen Voraussetzungen für einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Dies liegt im Interesse aller Seiten. Sobald das Vereinigte Königreich bereit ist, werden wir die Verhandlungen in konstruktivem Geist beginnen.“
Nächste Schritte
Die heutige Empfehlung wird dem Rat vorgelegt und dürfte am 22. Mai vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ verabschiedet werden.
Hintergrund
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat seine Absicht mitgeteilt, aus der Europäischen Union auszutreten. Am 29. April 2017 hat der Europäische Rat politische Leitlinien angenommen. Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates und nach Maßgabe der Verhandlungsrichtlinien des Rates unter gebührender Beachtung der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. April 2017 geführt.
Weitere Informationen:
Fragen und Antworten zur heutigen Empfehlung
Redetext von Michel Barnier bei der heutigen Pressekonferenz
Leitlinien des Europäischen Rates
Fragen und Antworten zu Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. Mai 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland