Karmenu Vella, Kommissar für Umwelt, Fischerei und maritime Angelegenheiten, erklärte: „Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass die EU-Naturschutzvorschriften der Natur, den Menschen und der Wirtschaft zugutekommen. Die heutigen Leitfäden enthalten praktische Empfehlungen, um sicherzustellen, dass die Entwicklung erneuerbarer Energien keine weitere Bedrohung für unsere Arten, Lebensräume und Natura-2000-Gebiete darstellt. Indem sie es allen, die an der Vorbereitung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien beteiligt sind, ermöglichen, die Umwelt frühzeitig zu berücksichtigen, werden sie Projekte fördern, die mit der Natur arbeiten und nicht gegen sie."
Die Leitfäden richten sich in erster Linie an nationale Behörden und Akteure, die an der Planung und Genehmigung von Energieprojekten beteiligt sind. Sie unterstreichen die Notwendigkeit, die ökologischen Anforderungen geschützter Arten und Lebensräume frühzeitig zu berücksichtigen und, wo immer möglich, Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Erhaltung einzubeziehen.
Weitere Informationen:
EU-Aktionsplans für Natur, Mensch und Wirtschaft
Pressekontakt: Laura Bethke , +49 (30) 2280-2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail, oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. Mai 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland