Die Europäische Kommission will die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien beschleunigen und hat dafür eine befristete Dringlichkeitsverordnung vorgeschlagen. Mehr erneuerbare Energien sind neben der Diversifizierung der Energieversorgung und dem Energiesparen der Schlüssel dazu, Europas Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden. Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans sagte: „Erneuerbare Energie ist für die Europäerinnen und Europäer in dreifacher Hinsicht ein Gewinn: ihre Erzeugung ist billiger, sie ist sauberer und damit besser für unseren Planeten und sie ist frei von russischer Manipulation. Wir halten am erforderlichen Umweltschutz fest.“ Der Vorschlag konzentriere sich auf Bereiche, bei denen es keine Bedenken gebe, beispielsweise Solarpaneelen auf Gebäuden und die Erneuerung bestehender Anlagen.
EU-Energiekommissarin Kadri Simson sagte: „Mit neuen Kapazitäten von beispiellosen 50 Gigawatt, die für dieses Jahr erwartet werden, beschleunigt die EU den Ausbau ihrer erneuerbaren Energien. Um die hohen Energiepreise wirksam zu bekämpfen, die Unabhängigkeit der Energieversorgung zu gewährleisten und die Klimaziele zu erreichen, müssen wir das Tempo jedoch noch weiter erhöhen. Häufig liegen die größten Engpässen in der Genehmigungserteilung, wodurch rasche Fortschritte behindert werden. Die heutigen Vorschläge können bereits in den kommenden Monaten Wirkung zeigen und den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen direkt zugutekommen.“
Vorschlag auf Basis von Artikel 122
Am 20. und 21. Oktober 2022 hatten die Staats- und Regierungschefs eine rasche Vereinfachung von Genehmigungsverfahren gefordert, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Im REPowerEU-Plan hatte die Kommission bereits Maßnahmen zur Verbesserung der langwierigen und komplexen Verwaltungsverfahren vorgeschlagen. Seitdem hat sich die Lage auf den Energiemärkten jedoch weiter verschlechtert, was dringende Maßnahmen erforderlich macht. Aus diesem Grund schlägt die Kommission neue Maßnahmen in Form einer Verordnung des Rates auf der Grundlage von Artikel 122 AEUV vor.
Der heutige Vorschlag ergänzt frühere Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der außergewöhnlichen Lage auf den Energiemärkten und zur Beschleunigung der Energiewende. Er gilt für ein Jahr und deckt die Zeit ab, die in allen Mitgliedstaaten für die Annahme und Umsetzung der derzeit von den Mitgesetzgebern erörterten Erneuerbare-Energien-Richtlinie benötigt wird. Er zielt auf spezifische Technologien und Projektenarten ab, bei denen das Potenzial für eine schnelle Nutzung am höchsten und die Auswirkungen auf die Umwelt am geringsten sind und die vor dem Hintergrund der Invasion der Ukraine durch Russland und der Tatsache, dass die Energieversorgung als Waffe eingesetzt wird, zu unserer Energieversorgungssicherheit beitragen können.
Überwiegendes öffentliches Interesse
Dem Vorschlag für eine befristete Dringlichkeitsverordnung liegt die Annahme zugrunde, dass Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie von überwiegendem öffentlichen Interesse sind. Damit könnten neue Genehmigungsverfahren im Hinblick auf bestimmte im EU-Umweltrecht vorgesehene Ausnahmen mit sofortiger Wirkung von einer vereinfachten Prüfung profitieren. Darüber hinaus wird in dem Vorschlag der Anwendungsbereich bestimmter Vorschriften der Vogelschutzrichtlinie und der Habitat-Richtlinie der EU präzisiert, um bei bestimmten Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien Engpässe im Genehmigungsverfahren zu beseitigen.
Solarenergie
Solarenergie ist eine kostengünstige erneuerbare Strom- und Wärmequelle, die rasch eingeführt werden kann, was den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen unmittelbar zugutekommt. Deutlich schnellere Genehmigungsverfahren werden vor dem Hintergrund der derzeitigen Strompreisvolatilität dazu führen, dass die Installation von Solaranlagen auf künstlichen Strukturen, z. B. Gebäuden, schneller erfolgt. Die Kommission schlägt daher für das Genehmigungsverfahren für Solarenergieanlagen und die zugehörigen Speicheranlagen und Netzanschlüsse am selben Standort eine Frist von höchstens einem Monat vor, sofern sie nicht auf gewachsenem Boden installiert werden. Die vorgeschlagene Verordnung des Rates befreit diese Anlagen außerdem von der Notwendigkeit zur Durchführung bestimmter Umweltprüfungen. Die Nutzung des Konzepts der „stillschweigenden Genehmigung“ in den einschlägigen Genehmigungsverfahren zielt darauf ab, den Einsatz von Kleinanlagen zu fördern und zu beschleunigen.
Repowering von Kraftwerken für erneuerbare Energien
Das Repowering bestehender umweltfreundlicher Kraftwerke birgt ein erhebliches Potenzial, die Stromerzeugung aus allen erneuerbaren Energiequellen rasch zu steigern. Dadurch verringern sich sowohl der Gasverbrauch als auch die Notwendigkeit, neue Standorte auszuweisen. Mit dem heutigen Vorschlag wird das Genehmigungsverfahren für das Repowering von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien gestrafft, da innerhalb der neuen Frist von höchstens sechs Monaten auch alle einschlägigen Umweltprüfungen durchzuführen sind. Der Vorschlag sieht ferner vor, dass sich die Umweltprüfungen auf die Bewertung der potenziellen Auswirkungen beschränken sollten, die sich im Vergleich zum ursprünglichen Projekt aus der Änderung oder Erweiterung ergeben. Darüber hinaus wird ein vereinfachtes Verfahren für Netzanschlüsse in Fällen eingeführt, in denen sich die Gesamtkapazität durch das Repowering gegenüber dem ursprünglichen Projekt um nicht mehr als 15 Prozent erhöht.
Wärmepumpen
Wärmepumpen sind eine Schlüsseltechnologie für die Erzeugung von Wärme und Kälte aus Umgebungsenergie und verfügen über ein erhebliches Potenzial, den Verbrauch von Gas bei der Wärmeversorgung sowohl in der Industrie als auch in Gebäuden zu verringern. Um den Ausbau dieser Technologie zu beschleunigen, werden die Genehmigungsverfahren durch Einführung einer Frist von höchstens drei Monaten sowie eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen gestrafft.
Hintergrund
Der europäische Grüne Deal ist die langfristige Wachstumsstrategie der EU, um in Europa bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und die erneuerbaren Energien zum Herzstück unseres Energiesystems zu machen. Am 18. Mai 2022 nahm die Kommission im Rahmen des REPowerEU-Plans einen Vorschlag zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, der Energieeffizienzrichtlinie und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an, um die Energiewende zu beschleunigen und die Energieeffizienz zu erhöhen. Das Europäische Parlament und der Rat arbeiten derzeit an der Annahme der überarbeiteten RED II. Seit der Veröffentlichung des REPowerEU-Plans hat sich die Energiekrise jedoch weiter verschärft. Daher sind gezielte Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus heimischer erneuerbarer Energien erforderlich, um zügig dem durch die Staats- und Regierungschefs der EU erteilten Mandat für eine rasche Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien nachzukommen.
Weitere Informationen
Vollständige Pressemitteilung (deutsche Übersetzung folgt)
EU-Maßnahmen angesichts der Energiekrise
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9. November 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland