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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung23. Februar 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Neue EU-Behörde in Deutschland: Anti-Geldwäsche-Agentur kommt nach Frankfurt

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Die neue Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) wird ihren Sitz in Frankfurt haben. Das haben das Europäische Parlament und der Rat, also die Mitgliedsstaaten, gestern (Donnerstag) beschlossen. Frankfurt hatte sich gegen andere mögliche Standorte in acht Mitgliedsstaaten durchgesetzt.

Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion, begrüßte die Entscheidung: „Mit der heutigen politischen Einigung über den Standort der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) werden die Verhandlungen über das von der Kommission im Juli 2021 vorgeschlagene ehrgeizige Legislativpaket zur Bekämpfung der Geldwäsche abgeschlossen. Zum ersten Mal werden alle Mitgliedstaaten an dieselben Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche gebunden sein, und die AMLA wird eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung dieser Vorschriften spielen.“

Bekämpfung von Geldwäsche

Am 20. Juli 2021 hat die Kommission ein Legislativpaket im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) angenommen. Dieses Paket umfasst einen Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung einer Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA-Verordnung). Kommissarin McGuinness sagte zu den Aufgaben der AMLA: „Die neue Behörde wird Risiken und Bedrohungen innerhalb und außerhalb der EU überwachen, die nationalen Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen koordinieren und bestimmte Finanzinstitute je nach ihrem Risikoniveau direkt beaufsichtigen.“

Neues Verfahren

Die Sitze der dezentralen Agenturen wurden in der Vergangenheit in den meisten Fällen von den Mitgliedstaaten festgelegt, wobei im Laufe der Zeit unterschiedliche Verfahren angewandt wurden. In den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Juli 2022 wurde klargestellt, dass die Zuständigkeit für die Festlegung des Sitzes einer EU-Agentur nicht gemäß Artikel 341 AEUV bei den Mitgliedstaaten liegt, sondern vom Unionsgesetzgeber festgelegt werden sollte. In dem vorliegenden Fall sollten also das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Entscheidung treffen. Die AMLA ist der erste Fall, in dem diese Rechtsprechung angewandt wird.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Wahl des Sitzes der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) - European Commission (europa.eu)

Politische Einigung über die erste Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche und die neue Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche

Politische Einigung über die Verordnung zur Errichtung der neuen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA)

Politische Einigung über die Transparenz von Kryptowertetransfers

Pressekontakt: renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 1520 919 28 20. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS Europa per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. Februar 2024
Autor
Vertretung in Deutschland