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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 30. Juli 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Neue EU-Regeln fördern die Reparatur von Waren

Das Bild zeigt ein Piktogram auf grünem Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises sieht man auf der linken Seite die Darstellung eines Daumens, der nach oben zeigt und auf der rechten Seite einen Daumen, der nach unten zeigt. Am unteren Rand des Bildes klickt eine Maus eine Bewertung von "3 von 5" Sternen an. Mittig, zwischen den Daumen, ist ein EInkaufwagen dragestellt.

Heute tritt eine neue EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren in Kraft. Die neuen Regeln fördern einen nachhaltigen Konsum, sie erleichtern die Reparatur defekter Produkte und ermutigen die Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre defekten Produkte zu reparieren, anstatt sie zu ersetzen. Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Die neuen Regeln werden dazu führen, dass Reparaturen zur Realität werden und nicht mehr nur während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist möglich sind. Dies wird auch zur Entwicklung des gesamten Ökosystems für Reparatur, Wiederverwendung und Renovierung beitragen.“

Die Richtlinie wird den Verbrauchern zugutekommen: sie vermeidet Kosten für Neuanschaffungen, führt zu weniger Abfall und Treibhausgasemissionen und es werden weniger Ressourcen benötigt. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 31. Juli 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.    

Reparaturplattform hilft bei der Suche nach Werkstätten

Nach der neuen Richtlinie sind die Hersteller bestimmter Produkte (etwa Kühlschränke oder Smartphones) verpflichtet, den Verbrauchern rechtzeitige Reparaturdienste zu einem angemessenen Preis anzubieten. Um den europäischen Reparaturmarkt zu stärken, verpflichten die neuen Regeln diese Hersteller, Ersatzteile zu einem angemessenen Preis anzubieten, und verbieten ihnen, die Reparatur zu verweigern oder Praktiken anzuwenden, die die Reparatur verhindern. 

Damit die Verbraucher attraktive Reparaturlösungen finden können, wird eine europäische Reparaturplattform den Verbrauchern bei der Suche nach geeigneten Reparaturwerkstätten helfen. Die neue Richtlinie gibt den Verbrauchern auch ein neues Recht auf eine Verlängerung ihrer gesetzlichen Garantie um ein Jahr, wenn sie sich dafür entscheiden, ihr defektes Produkt reparieren zu lassen, anstatt es vom Verkäufer ersetzen zu lassen.  

Weitere Informationen

Daily News vom 30. Juli

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Juli 2024
Autor
Vertretung in Deutschland