Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung1. August 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Neue EU-Regeln für verlässlichere Arbeitsbedingungen

Das Bild zeigt ein Piktogram auf einem orangen Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. In diesem Kreis werden verschiedene Beschäftigungstätigkeiten und graphisch dargestellten Personen durchgeführt. Links im Bild trägt eine Person Kartons, in der Mitte des Kreises sitzt eine Person am Laptop und rechts steht eine Person auf einer Leiter und streicht.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfassend, zeitnah und schriftlich in leicht zugänglicher Form über ihre wesentlichen Arbeitskonditionen informieren – das ist das Ziel der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen. Heute läuft die Frist für die Mitgliedstaaten ab, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Regelung bietet den 182 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU umfassendere und aktualisierte Arbeitsrechte und Schutz.

Der Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, sieht die Richtlinie als direkte Antwort auf die sich schnell verändernde Realität auf unseren Arbeitsmärkten: „Die Menschen haben ein Recht auf umfassendere Informationen über ihre Arbeitsbedingungen und auf mehr Vorhersehbarkeit in ihrem täglichen Leben. Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, hochwertige Arbeitsplätze zu garantieren, den Arbeitnehmern Stabilität zu geben und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Leben zu planen.“

Mit der Richtlinie erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU das Recht auf:

  • ausführlichere Unterrichtung über wesentliche Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses, frühzeitig und in schriftlicher Form
  • Höchstdauer für die Probezeit zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
  • Möglichkeit zur Aufnahme einer Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber; jegliche Einschränkung dieses Rechts muss aus objektiven Gründen gerechtfertigt sein
  • Unterrichtung über die Arbeitsplanung mit angemessenem Vorlauf, insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen schwer vorhersehbaren Arbeitszeitplan haben oder auf Abruf arbeiten
  • wirksame Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von Null-Stunden-Verträgen
  • schriftliche Antwort auf Ersuchen um Übergang zu einer Beschäftigungsform mit sichereren Arbeitsbedingungen
  • kostenlose obligatorische Fortbildung zu den auszuführenden Aufgaben, wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine solche Fortbildung anzubieten

Somit erhalten jetzt weitere 2 bis 3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in prekären oder atypischen Beschäftigungsverhältnissen (z. B. mit Teilzeit-, Zeitarbeits- und Abrufverträgen) ein Recht darauf, über ihre Beschäftigungsbedingungen informiert zu werden. Zudem verbessert sich ihr Schutz, beispielsweise durch das Recht auf größere Vorhersehbarkeit bei ihrer Arbeitszeit. Gleichzeitig ermöglicht die Richtlinie weiterhin Flexibilität bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern gleichermaßen zugutekommt.

Für Arbeitgeber bestehen weitere Vorteile der Richtlinie darin, dass der Schutz der Arbeitskräfte an die neuesten Entwicklungen auf den Arbeitsmärkten angepasst wird, dass administrative Hindernisse abgebaut werden (etwa durch die Möglichkeit der elektronischen Bereitstellung von Informationen) und dass für alle Arbeitgeber in der EU gleiche Rahmenbedingungen gelten, sodass ein fairer Wettbewerb auf Grundlage eines gemeinsamen Mindestniveaus der Arbeitnehmerrechte möglich ist.

Nächste Schritte

Die Mitgliedstaaten hatten bis heute Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Als Nächstes wird die Kommission prüfen, ob die von den einzelnen Mitgliedstaaten mitgeteilten nationalen Maßnahmen vollständig sind und der Richtlinie entsprechen, und erforderlichenfalls Maßnahmen ergreifen.

Hintergrund

In der europäischen Säule sozialer Rechte sind „sichere und anpassungsfähige Beschäftigung“ und „Informationen über Beschäftigungsbedingungen und Kündigungsschutz“ als wesentliche Grundsätze für faire Arbeitsbedingungen festgeschrieben. Gemäß der Säule haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, zu Beginn ihrer Beschäftigung schriftlich über ihre aus dem Beschäftigungsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten informiert zu werden, auch in der Probezeit.

Die neue Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen ersetzt die Richtlinie über schriftliche Erklärungen aus dem Jahr 1991 (91/533/EWG), mit der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erstmals ein Anspruch auf schriftliche Unterrichtung über die wesentlichen Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses eingeräumt wurde.

Auf den heutigen Meilenstein folgt morgen eine weitere wichtige Errungenschaft im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte: Die 2019 verabschiedeten EU-weiten Vorschriften zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige müssen bis zum 2. August 2022 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.  

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Soziales Europa: Transparentere und berechenbarere Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer in der EU

Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen

Website mit Fragen und Antworten zu transparenten und vorhersehbaren Arbeitsbedingungen

Website zur Europäischen Säule sozialer Rechte

Aktuelle Informationen über den Aktionsplan der Europäischen Säule sozialer Rechte

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. August 2022
Autor
Vertretung in Deutschland