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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 4. Februar 2021
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Neue EU-Telekommunikationsvorschriften: Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Mitgliedstaaten ein, darunter Deutschland

Die Kommission hat heute (Donnerstag) Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, eingeleitet, weil sie die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften nicht umgesetzt haben. Der europäische Kodex für die...

Die Frist für die Umsetzung des Kodex in nationales Recht endete am 21. Dezember 2020. Bislang haben nur Griechenland, Ungarn und Finnland der Kommission mitgeteilt, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie getroffen haben und damit ihre Umsetzung für vollständig erklärt.

Daher richtete die Kommission förmliche Aufforderungsschreiben an Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei und Schweden, in denen sie diese Länder auffordert, unverzüglich alle einschlägigen Maßnahmen anzunehmen und zu übermitteln. Die Mitgliedstaaten müssen nun binnen zwei Monaten darauf reagieren.

Hintergrund

Der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, mit dem der Rechtsrahmen für den europäischen Telekommunikationssektor mit den neuen Herausforderungen in Einklang gebracht wird, ist im Dezember 2018 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten hatten zwei Jahre Zeit, um seine Vorschriften umzusetzen. Es handelt sich um einen zentralen Rechtsakt, wenn es darum geht eine europäische Gigabit-Gesellschaft Wirklichkeit werden zu lassen und eine umfassende Teilhabe aller EU-Bürgerinnen und -Bürger an der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen.

Um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu unterstützen, hat die Kommission den Umsetzungsprozess begleitet und ihnen umfassende Orientierungshilfen und Hilfestellung gegeben. Darüber hinaus hat das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) im Hinblick auf eine erfolgreiche Anwendung der neuen Vorschriften Leitlinien ausgearbeitet und veröffentlicht.

Ganz im Einklang mit dem Kodex verabschiedete die Kommission im Dezember 2020 die folgenden Rechtsvorschriften, um den Wettbewerb zu stärken, die Vorschriften zu vereinheitlichen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktakteure zu schaffen sowie die Verbraucher zu schützen und faire Preise und vielfältige Angebote für Internet- und Telefondienste zu ermöglichen:

eine neue delegierte Verordnung, in der unionsweit einheitliche maximale Anrufzustellungsentgelte festgelegt werden, die sich die Betreiber untereinander für die Weiterleitung von Mobilfunk- und Festnetzanrufen zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen dürfen;

eine neugefasste Empfehlung über relevante Märkte mit einer aktualisierten Liste der vorab festgelegten Märkte, die von den europäischen nationalen Regulierungsbehörden regelmäßig überprüft werden müssen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Mitgliedstaaten wegen Nichtumsetzung neuer EU-Telekommunikationsvorschriften ein

Factsheet zur Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation

Konnektivität für eine europäische Gigabit-Gesellschaft

Neue EU-Telekommunikationsvorschriften: letzte Maßnahmen noch rechtzeitig vor Ablauf der Umsetzungsfrist – Pressemitteilung

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu ( Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Februar 2021
Autor
Vertretung in Deutschland