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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung18. Dezember 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Neue EU-Vorschriften für Online-Finanzdienstleistungen: Mit einem Klick Vertrag widerrufen

Das Bild zeigt ein Piktogram auf grünem Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises sieht man auf der linken Seite die Darstellung eines Daumens, der nach oben zeigt und auf der rechten Seite einen Daumen, der nach unten zeigt. Am unteren Rand des Bildes klickt eine Maus eine Bewertung von "3 von 5" Sternen an. Mittig, zwischen den Daumen, ist ein EInkaufwagen dragestellt.

Heute treten die neuen EU-Vorschriften über Online-Finanzdienstleistungen in Kraft. Unter anderem müssen die Anbieter eine neuen Schaltfläche „Widerruf“ einführen, über die die Verbraucherinnen und Verbraucher mit nur einem Klick von einem Vertrag zurücktreten können. Die Richtlinie über Finanzdienstleistungen im Fernabsatz wird die Verbraucherrechte stärken und die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt fördern.

Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, erklärte: „Eine Finanzdienstleistung kann aus vielen verschiedenen Gründen riskant sein, wenn der Verbraucher nicht gut über das Produkt informiert ist. Deshalb haben wir nun dafür gesorgt, dass die Verbraucher sich der Risiken im Voraus bewusst sind und ausreichend geschützt werden können, zumal wenn solche Dienste online gekauft werden. Wir wissen, dass die von Chatbots bereitgestellten Informationen nicht immer klar genug sind oder dass die Informationen über Ihr Widerrufsrecht besser sichtbar sein müssen. Die neuen Vorschriften werden die Situation der Verbraucher durch eine Reihe von Schutzmaßnahmen und konkreten Maßnahmen verbessern, z. B. eine sichtbare und leicht zugängliche Schaltfläche für den Rücktritt von einem Vertrag.“

Die Dienstleister müssen klarere Vorschriften für vorvertragliche Informationen bereitstellen. Auch werde sie verpflichtet sein, in Fällen, in denen die Chatbot-Kommunikation nicht zufrieden stellend ist, menschliche Kundenunterstützung zu leisten.

Diese neuen Vorschriften ergeben sich aus der überarbeiteten Richtlinie von 2002. Sie zielen darauf ab, die Digitalisierung des Sektors, neue Arten von Finanzdienstleistungen und Online-Transaktionen besser anzugehen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 19. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen.

Weitere Informationen

Daily news vom 18.12.2023

Fernabsatz von Finanzdienstleistungen

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Dezember 2023
Autor
Vertretung in Deutschland