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Vertretung in Deutschland
Presseartikel13. Oktober 2016Vertretung in Deutschland

Neue EU-Vorschriften garantieren Prozesskostenhilfe in Strafverfahren

Die neuen Regeln über die Gewährung von Prozesskostenhilfe in Strafverfahren haben mit der heutigen (Donnerstag) Verabschiedung im Ministerrat die letzte Hürde genommen. Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „Jeder, der...

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(14.10.2016) - Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erläuterte: „Prozesskostenhilfe ist eine grundlegende Voraussetzung für den Zugang zu einer fairen Justiz, auch für die Ärmsten. Wir haben die Verfahrensrechte in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Jeder, der in Europa verdächtigt oder beschuldigt wird, kann auf ein faires Verfahren vertrauen. Das Recht auf einen Anwalt nützt den Bürgern aber nur, wenn sie den Anwalt auch bezahlen können. Deshalb stellt die heutige Entscheidung einen Meilenstein für den europäischen Raum des Rechts und der Grundrechte dar.“

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie binnen 30 Monaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Union in innerstaatliches Recht umsetzen. Die neuen Rechte gelten ab Mai 2019.

Die neue Richtlinie enthält folgende Garantien:

  • Rasche Bereitstellung von Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe wird spätestens vor einer Befragung insbesondere durch die Polizei bzw. vor bestimmten Ermittlungs- oder Beweiserhebungshandlungen gewährt.

  • Klare Kriterien für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

Die Mitgliedstaaten befinden über den Anspruch auf Prozesskostenhilfe anhand folgender Prüfungen: einer Bedürftigkeitsprüfung (Einkommen und Vermögen des Betroffenen) und/oder einer Begründetheitsprüfung (ob die Prozesskostenhilfe notwendig ist, um angesichts der Fallumstände den Zugang zur Justiz zu garantieren). Für diese Prüfungen enthält die Richtlinie klare Vorgaben.

  • Prozesskostenhilfe in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Auch in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls sieht die Richtlinie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe vor. Dieses Recht gilt sowohl in dem Mitgliedstaat, der einen solchen Haftbefehl vollstreckt, als auch – bei strafrechtlichen Ermittlungen – in dem Mitgliedstaat, in dem er ausgestellt wurde.

  • Bessere Bewilligungsverfahren

Die Richtlinie gewährleistet, dass über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedachtsamer entschieden wird und Antragstellern schriftlich die Gründe mitgeteilt werden, wenn ihr Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird. Sie enthält auch Regeln zur Qualitätssicherung und zur Schulung der Personen, die über den Anspruch auf Prozesskostenhilfe entscheiden, sowie zur Schulung der einschlägig tätigen Anwälte. Bei Verstößen gegen die aus dieser Richtlinie erwachsenden Rechte müssen wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Neue EU-Vorschriften garantieren Prozesskostenhilfe in Strafverfahren

Fragen und Antworten

Leitfaden für Bürgerinnen und Bürger, die in der EU einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden

Einzelheiten zu den Verfahrensrechten können dem Internet-Auftritt der GD Justiz entnommen werden.

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Oktober 2016
Autor
Vertretung in Deutschland