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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung14. Dezember 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Neue gemeinsame Agrarpolitik (GAP): Bereit für den Beginn am 1. Januar 2023

Reform of the CAP

Mit der Genehmigung der 28 Strategiepläne (einer für jedes EU-Land und zwei für Belgien) durch die Europäische Kommission beginnt die für den 1.1.2023 vorgesehene neue gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Es geht darum, die Landwirtinnen und Landwirte beim Übergang zu einem nachhaltigen und widerstandsfähigen Agrarsektor zu unterstützen und zum Erhalt der Vitalität und Vielfalt der ländlichen Gebiete beizutragen.

Dafür stehen EU-Mitteln in Höhe von 264 Milliarden Euro bereit. Durch die Kofinanzierung und die ergänzenden nationalen Mittel erhöhte sich das öffentliche Gesamtbudget für Landwirte und ländliche Gemeinschaften im Zeitraum 2023-2027 auf 307 Milliarden Euro. Für andere Programme, die in den Zuständigkeitsbereich der GAP fallen, aber nicht Teil der Strategiepläne sind, werden zusätzlich 6 Milliarden Euro EU-Mittel bereitgestellt. Davon profitieren u.a. das POSEI-Programm für die Gebiete in äußerster Randlage, das EU-Schulprogramm und die Absatzförderungsprogramme.

Janusz Wojciechowski, EU-Kommissar für Landwirtschaft, sagte: „In den letzten Jahren haben wir eng zusammengearbeitet, um gute Strategien zu entwickeln. Jetzt ist es an der Zeit, mit ihrer Umsetzung zu beginnen. Die neue GAP wird die EU besser auf die Herausforderungen vorbereiten, mit denen unser Agrarsektor und unsere Landwirte heute in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales konfrontiert sind. Unser Hauptziel, einen Beitrag zur Ernährungssicherheit zu leisten, bleibt erhalten. Wir wahren auch gleiche Wettbewerbsbedingungen und berücksichtigen gleichzeitig die spezifischen Bedürfnisse und Situationen auf nationaler und regionaler Ebene.“

Die Europäische Kommission hatte 2018 ihren Vorschlag zur Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgelegt. Dabei wurde eine neue Arbeitsmethode zur Modernisierung und Vereinfachung der EU-Agrarpolitik eingeführt. Die neuen GAP-Rechtsvorschriften wurden am 2. Dezember 2021 förmlich angenommen.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Die 28 GAP-Strategiepläne auf einen Blick

Die GAP 2023–2027

GAP-Strategiepläne

Schreiben mit den Bemerkungen zu den GAP-Strategieplänen

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Dezember 2022
Autor
Vertretung in Deutschland