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Vertretung in Deutschland
Presseartikel25. Mai 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Neue Impulse für den grenzüberschreitenden Online-Handel

Die EU-Kommission will den Online-Handel ankurbeln und dazu gegen Geoblocking vorgehen, die grenzüberschreitende Paketzustellung erschwinglicher gestalten und für einen besseren Schutz der Verbraucher sorgen. Dazu hat sie heute drei...

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(25.05.2016) Günther H. Oettinger, der für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissar, sagte: „Die Geoblocking-Initiative schafft einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher, die grenzenlos online einkaufen möchten, und einer ausreichenden Rechtssicherheit für die Unternehmen. Ich bin zuversichtlich, dass unser Konzept den Besonderheiten bestimmter Branchen Rechnung trägt und die richtigen Impulse für den grenzüberschreitenden Online-Handel in der EU aussendet.“

Geoblocking verhindern

Die Kommission will mit ihrem Verordnungsvorschlag dafür sorgen, dass Verbraucher, die Dienstleistungen oder Waren in einem anderen Mitgliedstaat online oder vor Ort erwerben wollen, nicht durch unterschiedliche Preise, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen diskriminiert werden. Die neue Regelung soll außerdem dafür sorgen, dass für online oder offline gehandelte Waren und Dienstleistungen Rechtssicherheit herrscht und die dafür maßgeblichen Vorschriften auch durchgesetzt werden können.

Damit Unternehmen nicht übermäßig belastet werden, wird mit dieser Verordnung keine Verpflichtung zu einer EU-weiten Zustellung eingeführt. Zudem sind kleine, unter einem nationalen Umsatzsteuer-Schwellenwert liegende Unternehmen von bestimmten Vorschriften ausgenommen.

Grenzüberschreitende Paketzustellung erschwinglicher und effizienter machen

Die heute vorgelegte Verordnung bringt mehr Preistransparenz und eine bessere Regulierungsaufsicht bei den grenzüberschreitenden Paketzustelldiensten. Verbraucher und Einzelhändler können dadurch von günstigeren Tarifen und praktischen Rücksendemöglichkeiten auch dann profitieren, wenn Sendungen in abgelegene Randgebiete gehen oder aus diesen verschickt werden.

Verbraucher und kleine Unternehmen beklagen, dass Probleme mit der Paketzustellung und insbesondere die hohen Preise sie davon abhalten, mehr in anderen Mitgliedstaaten zu kaufen bzw. mehr dorthin zu verkaufen. Die Tarife, die Postdienstbetreiber für den Versand eines kleinen Pakets in einen anderen Mitgliedstaat verlangen, sind nicht selten bis zu fünfmal höher als die entsprechenden Inlandstarife und stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten.

Mit der Verordnung wird der Wettbewerb durch mehr Preistransparenz stimuliert. Die Kommission schlägt keine Obergrenze für Zustelltarife vor. Die Preisregulierung wird nur bei einem Versagen des Wettbewerbs als letztes Mittel eingesetzt. Die Kommission wird 2019 über die bis dahin erzielten Fortschritte Bilanz ziehen und dann beurteilen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Dank der Verordnung liegen den nationalen Postdienst-Regulierungsstellen die Daten vor, die sie brauchen, um die grenzüberschreitenden Märkte zu überwachen, und um zu prüfen, ob die Preise erschwinglich und kostenorientiert sind. Die Verordnung wird auch wettbewerbsfördernd wirken, da sie vorschreibt, dass Dritte einen transparenten und nicht diskriminierenden Zugang zu grenzüberschreitenden Paketzustelldiensten und -Infrastrukturen erhalten sollen. Die Kommission wird mit der Veröffentlichung der Tariflisten von Universaldienstanbietern für mehr Wettbewerb unter den Anbietern und für mehr Preistransparenz sorgen.

Mehr Schutz für Verbraucher beim Online-Shopping

Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz werden die nationalen Behörden mit mehr Befugnissen zur besseren Durchsetzung der Verbraucherrechte ausgestattet. Sie können in Zukunft

  • überprüfen, ob Verbraucher durch Geoblocking diskriminiert werden oder die für den Kundendienst geltenden Bedingungen (z. B. das Rücktrittsrecht) mit EU-Recht unvereinbar sind;
  • anordnen, dass Websites mit betrügerischen Angeboten sofort gelöscht werden;
  • Informationen bei den Registrierstellen für Domainnamen und Banken anfordern, um die Identität des verantwortlichen Händlers zu ermitteln.

Bei EU-weiten Verstößen gegen Verbraucherrechte kann die Kommission künftig mit den nationalen Durchsetzungsbehörden gemeinsame Maßnahmen koordinieren, mit denen diesen Praktiken Einhalt geboten werden soll. Sie wird dafür sorgen, dass ein für die Mitgliedstaaten und Unternehmen zeit- und ressourcensparender Verbraucherschutz betrieben wird.

Die Kommission veröffentlicht auch aktualisierte Leitfäden über unlautere Geschäftspraktiken, um u. a. den Herausforderungen im Online-Handel zu begegnen. Sie liefert Klarstellungen zur Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. So muss beispielsweise jede als „Gewerbetreibender“ eingestufte Online-Plattform, die für Waren, Dienstleistungen oder digitale Inhalte wirbt, dafür sorgen, dass ihre Geschäftspraktiken mit dem EU-Verbraucherschutzrecht voll in Einklang stehen. Solche Plattformen müssen unmissverständlich erklären, dass Privatpersonen, die Waren verkaufen, nicht den Regeln zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken unterliegen. Suchmaschinen müssen deutlich zwischen bezahlten und natürlichen Suchergebnissen unterscheiden.

Die überarbeiteten Leitlinien enthalten auch zwei, von allen Interessenträgern mitgetragene Selbstregulierungsgrundsätze: Einer betrifft die Preisvergleichsinstrumente zur besseren Einhaltung der Richtlinie und der andere die bessere Durchsetzung der Regeln zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken zum Schutz vor irreführenden und unzutreffenden Umweltschutzangaben.

Hintergrund

Das heute zum Online-Handel vorgelegte Paket ergänzt zwei Legislativvorschläge, einen über die Bereitstellung digitaler Inhalte und einen über den Online-Handel mit Waren, die von der Kommission im Dezember 2015 vorgelegt wurden, sowie die für Herbst 2016 geplante Vereinfachung des Mehrwertsteuerrechts.

Parallel zur Annahme des Online-Handel-Pakets stellte die Kommission heute aktualisierte EU-Bestimmungen für den audiovisuellen Bereich und ihren Ansatz für Online-Plattformen vor.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten: Den Online-Handel in der EU ankurbeln

Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts

Vorschlag für eine Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste

Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

Leitlinien zur Umsetzung/Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

Livechat auf Facebook am 31. Mai

Am kommenden Dienstag, den 31. Mai um 15 Uhr, stellt sich Maximilian Strotmann aus dem Team von Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission, in einem Chat den Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu den neuen Vorschlägen der EU-Kommission zu Online-Handel, audiovisuellen Medien und Online-Plattformen - auf der Facebook-Seite der Vertretung der europäischen Kommission in Deutschland, in deutscher Sprache.

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. Mai 2016
Autor
Vertretung in Deutschland