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Vertretung in Deutschland
Presseartikel26. Juni 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Neue Leitlinien für mehr Transparenz von Unternehmen in Sozial- und Umweltbelangen

Die Europäische Kommission hat heute (Montag) Leitlinien für die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen vorgelegt, auf die Unternehmen sich stützen können, um ihrer Verpflichtung zur Offenlegung bestimmter Umwelt- und Sozialangaben nachzukommen...

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(26.06.2017) – Diese Leitlinien folgen auf das Inkrafttreten der Richtlinie 2014/95/EU am 6. Dezember 2014, durch die bestimmte große Unternehmen verpflichtet werden, gewisse nichtfinanzielle und Diversität betreffende Angaben offenzulegen. Unternehmen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, müssen künftig Angaben über Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen.

Mit der Verabschiedung dieser Leitlinien setzt die Kommission einen weiteren Meilenstein in ihrem Bemühen um Transparenz und hochwertige, zielführende Rechenschaftslegung durch Unternehmen. Wie in der Folgenabschätzung zur Richtlinie deutlich wird, bewirkt dies eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie der Nachhaltigkeit von Wachstum und Arbeitsplätzen, und das ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand.

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für den Euro und den sozialen Dialog, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte: „Sinnvolle Transparenz in umweltbezogenen und sozialen Belangen ist ein Eckpfeiler einer nachhaltigen Volkswirtschaft. Wir legen heute flexible Leitlinien für Unternehmenstranparenz in allen Wirtschaftszweigen vor. Ziel ist es, nützliche Informationen mit Relevanz für Sozial- und Umweltbelange bereitzustellen. Damit ist Unternehmen, Investoren, Kreditgebern und der gesamten Gesellschaft gedient. Immer mehr Investoren, unter anderem Pensionsfonds und andere institutionelle Anleger, haben Bedarf an nichtfinanziellen Informationen, die ihnen bei ihren Anlageentscheidungen helfen.“

In den vorgeschlagenen Leitlinien schlagen sich sowohl bewährte Praktiken als auch die neuesten Entwicklungen nieder, einschließlich Erkenntnissen aus den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, dem Pariser Klimaabkommen, der vom Rat für Finanzstabilität ins Leben gerufenen Task-Force „Klimabezogene Finanzinformationen“ unter Federführung der Wirtschaft und aus den laufenden Arbeiten der von der Europäischen Kommission im Zuge der Initiative für eine Kapitalmarktunion eingesetzten Hochrangigen Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen. Die Leitlinien sind unverbindlich und bringen keinerlei Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie mit sich. Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung verfassen, können sich jedoch auf die Leitlinien stützen.

Hintergrund

Die Richtlinie 2014/95/EU über die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen ist am 6. Dezember 2014 in Kraft getreten. Die betroffenen Unternehmen werden die Richtlinie ab 2018 auf Informationen ab dem Geschäftsjahr 2017 anwenden. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 6. Dezember 2016 in ihre innerstaatliche Gesetzgebung umsetzen.

Unternehmen dürften durch die verbesserte Transparenz sowohl in finanzieller als auch in nichtfinanzieller Hinsicht krisenfester und leistungsfähiger werden. Mit der Zeit wird dies zu robusterem Wachstum und einer stabileren Beschäftigungslage sowie zur Stärkung des Vertrauens von Interessenträgern, einschließlich der Investoren und Verbraucher, führen. Wie in der Folgenabschätzung zur Richtlinie 2014/95/EU zum Ausdruck kommt, lässt sich eine transparente Unternehmenstätigkeit auch gut mit längerfristigen Investitionen vereinbaren.

Die Verpflichtung zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen gilt für bestimmte große Unternehmen mit über 500 Beschäftigten. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten. Die Unternehmen müssen relevante und zweckdienliche Informationen offenlegen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind. Eine umfassende, detaillierte Berichterstattung hingegen ist nicht erforderlich.

Die Richtlinie gewährt den Unternehmen in Bezug auf die Form der Offenlegung ein hohes Maß an Flexibilität, d. h. die Angaben können in der aus Unternehmenssicht sinnvollsten Weise aufbereitet werden, auch als gesonderter Bericht. Unternehmen können sich auf internationale, europäische oder nationale Vorgaben stützen, etwa auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Norm ISO 26000 oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex.

Es wurde großer Wert darauf gelegt, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Der Aufwand, der den Unternehmen im Zusammenhang mit der Richtlinie entsteht, ist sowohl dem Wert und Nutzen der Angaben als auch der Größe und Komplexität der Unternehmen angemessen.

Die Kommission hat umfassende öffentliche Konsultationen durchgeführt, unter anderem eine breit angelegte öffentliche Online-Konsultation im Jahr 2016, auf die 355 Antworten verschiedener Interessengruppen eingingen. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens wurden auch Sachverständige befragt, Workshops mit Interessenträgern organisiert und eine von der Kommission veranstaltete Konsultation der Hochrangigen Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen durchgeführt.

Weitere Informationen:

Richtlinie 2014/95/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen

Allgemeine Informationen über nichtfinanzielle Erklärungen

Informationen über nachhaltige Finanzierung und die Hochrangige Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. Juni 2017
Autor
Vertretung in Deutschland