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Vertretung in Deutschland
Presseartikel31. Mai 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Neue Mobilitätsstrategie: EU-Kommission stellt Gesetzesvorschläge für einheitliche Mauterhebung und grenzüberschreitende Lkw-Fahrten vor

Sauberer, sozial gerechter und wettbewerbsfähig soll Mobilität in der EU werden. Dazu hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) ihre Strategie „Europa in Bewegung“ mit insgesamt acht Legislativvorschlägen speziell zum Thema Verkehr vorgestellt. Unter...

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(31.05.2017) – „Wir sehen, dass sich die Welt des Verkehrs grundlegend ändert. Europa muss diese Chance ergreifen und die Zukunft der Mobilität gestalten. Nur so können wir sozusagen das Rad neu erfinden. Ich möchte, dass unsere Industrie nicht nur Teil des globalen Wandels ist, sondern den Ton angibt“, sagte der für die Energieunion zuständige Vizepräsident, Maroš Šefčovič.

EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc ergänzte: „Unsere Reformen bilden das Fundament für standardisierte, digitale Lösungen, gerechtere soziale Bedingungen und durchsetzbare Marktregeln.“ Diese würden dazu beitragen, die sozioökonomischen Kosten des Verkehrssektors zu senken, die beispielsweise durch die in Staus vergeudete Zeit, Unfälle im Straßenverkehr mit Toten und Schwerverletzten und durch Gesundheitsrisiken aufgrund der Umwelt- und Lärmbelastung entstehen, und gleichzeitig den Belangen der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und der Umwelt gerecht werden.

Mit den ersten acht Gesetzesvorschlägen sollen die Verkehrssicherheit verbessert, eine gerechtere Mauterhebung gefördert, Luftverschmutzung, Verkehrsüberlastung und der Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringert, illegale Beschäftigung bekämpft sowie angemessene Bedingungen für die Arbeitnehmer gewährleistet werden.

Dieses Paket von zunächst acht Vorschlägen wird in den kommenden zwölf Monaten durch weitere Vorschläge ergänzt, die auch Emissionsstandards für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie erstmals für schwere Nutzfahrzeuge für die Zeit nach 2020 enthalten werden. Dies ergibt sich aus dem heutigen Vorschlag für die Überwachung und Meldung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von schweren Nutzfahrzeugen. Durch diese Vorschläge werden die Innovation weiter vorangetrieben, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, die CO2-Emissionen gesenkt, die Luftqualität und die öffentliche Gesundheit verbessert und die Straßenverkehrssicherheit erhöht.

Wichtige Elemente der legislativen Vorschläge

Maut/Straßenbenutzungsgebühren

Die Mauterhebung fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Diesen steht die Einführung von Straßenbenutzungsgebühren auf ihrem Hoheitsgebiet frei - daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Sollten sie sich hierzu entschließen, schlägt die Kommission heute vor, dass für alle Kategorien von Fahrzeugen bestimmte Regeln eingehalten werden.

Mit diesen Regeln werden folgende Ziele verfolgt:

  • Gerechtere Preisgestaltung. Die Erhebung von Gebühren auf der Grundlage der Entfernung (d. h. Mautgebühren) statt auf der Grundlage des Nutzungszeitraums (d. h. Vignetten) spiegelt das tatsächliche Maß der Nutzung, Emissionen und Umweltverschmutzung besser wider. Daher schlägt die Kommission vor, zeitabhängige Systeme nach einer angemessenen Übergangsphase (2023 für schwere Nutzfahrzeuge, 2027 für andere Fahrzeugkategorien) einzustellen.
  • Honorierung umweltfreundlicher Fahrzeuge. Entsprechend dem Verursacherprinzip sollten die Mitgliedstaaten die Höhe der Straßenbenutzungsgebühr von der CO2-Bilanz der Fahrzeuge abhängig machen.
  • Beitrag zur Finanzierung tragfähiger Infrastrukturen. Die Einnahmen aus den Straßenbenutzungsgebühren können einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der Infrastruktur und zur Verringerung der derzeit auf 60 Mrd. Euro veranschlagten Lücke in der Instandhaltung leisten.

Flankiert werden diese Vorschläge von Bestimmungen für die elektronische Mauterhebung, die ein nahtloses Reisen zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen soll.

Eine sich an den CO2-Emissionen bemessende Straßenbenutzungsgebühr wird zwingend vorgeschrieben, um so Anreize für den Kauf und die Nutzung sauberer Fahrzeuge zu schaffen. Die Mitgliedstaaten werden auch die Möglichkeit haben, bei der Höhe der Gebühren externe Kosten, wie beispielsweise Lärm, Verkehrsüberlastung und Luftverschmutzung, zu berücksichtigen.

Sozial gerechte und wettbewerbsfähige Mobilität

Die Vorschläge der EU-Kommission enthalten Initiativen, die den Sozialschutz und der Beschäftigungsbedingungen für Lkw-Fahrer verbessern sollen. Sie will mehr Klarheit bei der Anwendung der Entsenderichtlinie schaffen, vor allem im Hinblick auf die verhältnismäßige und wirksame Anwendung der Mindestlohngesetze, die Klarstellung und Anpassung der Bestimmungen über die wöchentlichen Ruhezeiten und das Durchsetzungssystem. Die Vorschläge zielen auf ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Fahrer und der Vermeidung eines zusätzlichen Verwaltungsaufwands für die Unternehmen bei der Entsendung ihrer Fahrer in andere EU-Länder.

Kabotage

Der Begriff der „Kabotage“ bezieht sich auf Situationen, in denen ein ausländischer Lkw unmittelbar nach einer grenzüberschreitenden Fahrt aus einem anderen Mitgliedstaat oder aus einem Drittland Beförderungen auf dem Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats durchführt. Bislang waren nach EU-Recht innerhalb einer siebentägigen grenzüberschreitenden Beförderung drei Kabotagefahrten erlaubt.

Nach den neuen Vorschriften sollen innerhalb von 5 Tagen einer grenzüberschreitenden Beförderung unbegrenzte Kabotagefahrten erlaubt werden. Dies lässt sich leichter durchsetzen, verringert die Anzahl leerer Rückfahrten und spart Kraftstoff für unproduktive Tätigkeiten ein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Entsendung von Arbeitnehmern und Mindestlohn

Für den grenzüberschreitenden Verkehr (d. h. von Mitgliedstaat „A“ nach Mitgliedstaat „B“) schlägt die Kommission vor, Fahrer als entsandte Arbeitnehmer zu betrachten, wenn sie sich mindestens drei Tage innerhalb eines Kalendermonats auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten.

Die Kabotage (d. h. Beförderungen innerhalb eines Mitgliedstaats „A“) gilt ab Tag 1 als Entsendung von Arbeitnehmern – unabhängig von ihrer Dauer. Mit ihren Vorschlägen bekräftigt die Kommission den Grundsatz „gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit“, wahrt jedoch die Verhältnismäßigkeit, um für Unternehmer und ihre Fahrer keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu schaffen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Unter dem Begriff der „Entsendung“ ist eine Situation zu verstehen, in der ein Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum in einem anderen EU-Mitgliedstaat tätig ist und vorübergehend unter den Sozialschutz dieses Mitgliedstaats fällt. Beispielsweise hat er Anspruch auf dieselbe Bezahlung wie ortsansässige Arbeitnehmer.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Factsheet: Europa in Bewegung – ein Überblick

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Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel. +49 2280 2410

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Mai 2017
Autor
Vertretung in Deutschland