Die heute (Freitag) verabschiedete Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten schafft das, was die Datenschutz-Grundverordnung bereits für die personenbezogenen Daten leistet: den freien und sicheren Datenverkehr in der Europäischen Union. Sie wird nicht nur Rechtssicherheit für die Unternehmen schaffen, die damit ihre Daten überall in der EU verarbeiten können, sondern auch das Vertrauen in Cloud Computing und die Anbieterbindung stärken. Dadurch werden die europäischen Unternehmen von einem wettbewerbsfähigeren Cloud-Markt und einer höheren Effizienz in Betriebsabläufen profitieren.
Darüber hinaus wurde am vergangenen Dienstag die neue Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verabschiedet. Die aktualisierten Regeln ebnen den Weg für ein faireres Regelungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor, einschließlich der Video-Sharing-Plattformen. Sie werden den Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten sowie den Kampf gegen Hassreden und Aufstachelung zur Gewalt in allen audiovisuellen Inhalten verstärken. Gleichzeitig werden sie die europäischen audiovisuellen Produktionen fördern und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden gewährleisten.
Die Richtlinie wird Ende 2018 in Kraft treten, und die Mitgliedstaaten haben 21 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.
Weitere Informationen:
Die Verordnung über den freien Datenverkehr
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste
Pressekontakt: nikola [dot] johnec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9. November 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland