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Vertretung in Deutschland
Presseartikel15. April 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Neue Regeln für grenzüberschreitenden Handel

Die Mitgliedstaaten haben heute (Montag) neue Regeln für den Online-Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen förmlich angenommen. Die Kommission begrüßte den Beschluss: „Eines der Ziele unserer Strategie für den...

EU-Verbraucherkommissarin Věra Jourová ergänzte: „Ob online oder im Geschäft – Verbraucher werden ab jetzt beim Einkaufen gleichermaßen gut geschützt. Wenn etwas schiefgeht, auch beim Kauf von digitalen Inhalten, können sie einen Rabatt oder einen Ersatz erhalten.“

Es ist eines der zentralen Anliegen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, für Verbraucher und Unternehmen in der gesamten EU Waren und Dienstleistungen über das Internet besser zugänglich zu machen. Der Online-Handel nimmt zwar zu, Unternehmen und Verbraucher schöpfen aber das damit verbundene Potenzial immer noch nicht aus:

Am 9. Dezember 2015 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag über die Bereitstellung digitaler Inhalte (wie das Streamen von Musik) und einen weiteren Vorschlag über den Online-Warenhandel (der z. B. den Kauf von Kleidung im Internet regelt). Der Geltungsbereich des letztgenannten Vorschlags wurde 2017 auf den Offline-Handel ausgeweitet. Mit beiden Vorschlägen sollten die Fragmentierung auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts, die es den KMU erschwert hat, grenzüberschreitend tätig zu werden, sowie das geringe Vertrauen der Verbraucher beim Online-Einkauf in einem anderen Mitgliedstaat und damit die wichtigsten Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel in der EU beseitigt werden. Wie aus dem aktuellen, 2017 veröffentlichten Verbraucherbarometer hervorgeht, sind diese Bedenken nach wie vor nicht ausgeräumt.

Neben der Abschaffung der Roaming-Gebühren, den neuen Datenschutzvorschriften und der Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Online-Inhalte auch auf Reisen nutzen zu können, sind die neuen Regeln über das Vertragsrecht für die Online-Wirtschaft eine weitere maßgebliche Initiative, die den digitalen Binnenmarkt für alle Realität werden lässt.

Weitere Informationen:

Daily News vom 15. April 2019

Erklärung: Kommission begrüßt Einigung über Vorschlag zur Erleichterung des Verkaufs von Waren und der Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen in der EU

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. April 2019
Autor
Vertretung in Deutschland