Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung9. April 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Neue Regeln für Transparenz politischer Werbung treten in Kraft

Das Bild zeigt eine Person, die am Laptop schreibt.

Neue Regeln für Transparenz und das Targeting politischer Werbung sollen der Informationsmanipulation und der ausländischen Einflussnahme auf Wahlen entgegenwirken. Die entsprechende EU-Verordnung über die Transparenz politischer Werbung tritt heute in Kraft. Demnach muss politische Werbung klar als solche gekennzeichnet sein und unter anderem Informationen darüber enthalten, wer wie viel dafür bezahlt hat, an welche Wahlen, welches Referendum oder welchen Regulierungsprozess sie geknüpft ist und ob Techniken zur gezielten Werbung verwendet wurden. Die Bürgerinnen und Bürger sind so in der Lage, Botschaften zu erkennen, mit denen ihre politischen Ansichten und Entscheidungen beeinflusst werden sollen.

Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, sagte: „Das neue Gesetz macht politische Werbung transparenter und bietet einen besseren Schutz vor ausländischer Einflussnahme und Manipulation. Es wird für die Wähler einfacher sein, bezahlte Inhalte zu erkennen und herauszufinden, wer sie bezahlt hat und wie die Werbung ausgerichtet war.“

Verbot von Verwendung sensibler personenbezogener Daten

Techniken zum politischen Targeting und zur Anzeige von Werbung werden ausschließlich auf der Grundlage personenbezogener Daten, die von der betroffenen Person erhoben wurden, und vorbehaltlich ihrer Zustimmung zur Verfügung stehen. Die Verwendung sensibler personenbezogener Daten wird verboten. Dadurch wird die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten eingeschränkt, die darauf abzielt, Wählerinnen und Wähler zu manipulieren. Politische Online-Werbung wird künftig in einem entsprechenden Online-Verzeichnis gespeichert. Das Sponsoring von Werbung durch Akteure außerhalb der EU wird in den drei Monaten vor den Wahlen verboten.

Die neuen Regeln gelten ab sofort und damit auch für die Wahlen zum Europäischen Parlament vom 6. bis 9. Juni 2024, für Werbung von politischen Akteuren, die Wahlen und andere demokratische Prozesse beeinflussen soll. Sie zählen zu den Maßnahmen der Kommission, die die Integrität von Wahlen schützen und eine offene demokratische Debatte fördern sollen.

Die Verordnung schreibt vor, dass Diensteanbieter politische Werbung in der EU bereitstellen müssen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der Auftraggeber seinen Sitz hat. Damit wird die besondere Rolle anerkannt, die die europäischen politischen Parteien und die Fraktionen des Europäischen Parlaments bei der Durchführung von Kampagnen auf europäischer Ebene spielen.

Der Rest der Verordnung, einschließlich der Transparenzpflichten für Dienstleister, der spezifischen Datenschutzvorschriften und der Aufsichtsregelung, gilt ab dem 9. Oktober 2025.

Die Kommission wird mit den Nutzern und Anbietern von politischer Werbung, den Aufsichtsbehörden und anderen interessierten Akteuren zusammenarbeiten, um die Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.

Weitere Informationen:

Daily News vom 9. April 2024

Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung

Hintergrundinformationen zum Wahlrecht in der EU hier

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. April 2024
Autor
Vertretung in Deutschland