Bieńkowska weiter: "Die neuen Regeln werden öffentliche Ausschreibungsverfahren weiter vereinfachen und sie besonders zu Gunsten von KMU flexibler machen. Sie setzen auch Anreize hin zu einer energie- und ressourceneffizienten Wirtschaft, neben dem bestehenden Ziel, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erreichen."
Behörden, die bereits die neuen Vorschriften zur elektronischen öffentlichen Beschaffung (e-Procurement) anwenden, berichten über Einsparungen zwischen 5 bis 20 Prozent. In Anbetracht der Größenordnung des gesamten Beschaffungsmarktes in der EU, der sich auf 1,9 Billionen Euro beläuft, würden bei einer Einsparung von 5 Prozent rund 100 Milliarden Euro in den öffentlichen Haushalt zurückfließen.
Die Kommission hatte die Bereitstellung von Wasserdienstleistungen aus der EU-Konzessionsrichtlinie ausgenommen, da trotz wiederholter Klarstellungen nach wie vor der weit verbreitete Eindruck bestand, die Kommission dränge auf die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und insbesondere der Wasserversorgung. Es war nie Ziel der EU-Kommission, die Privatisierung der Wasserversorgung zu erzwingen oder auch nur zu fördern. Die Entscheidung darüber, ob öffentliche Dienstleistungen durch private oder öffentliche Versorger erbracht werden, liegt einzig und allein bei den Mitgliedstaaten und ihren Städten und Gemeinden. Das wird auch so bleiben, denn der Grundsatz der Neutralität im Lissabon-Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 345 AEUV) schreibt es so vor. Die EU darf nicht in die Eigentumsordnungen ihrer Mitgliedstaaten eingreifen.
Weitere Informationen:
Neue Regeln zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoeuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. April 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland