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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 9. September 2021
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Neue Regeln in Kraft: Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck werden verschärft

Die Ausfuhren von Gütern und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische oder terroristische Zwecke eingesetzt werden können, müssen künftig schärfer kontrolliert werden. Damit können auch Verstöße gegen die Menschenrechte im...

Die neue Ausfuhrkontrollverordnung ersetzt die Verordnung von 2009 und stärkt die Fähigkeit der EU, auf neue Sicherheitsrisiken und neu entstehende Technologien zu reagieren. Der neue Rahmen ermöglicht es der EU, wichtige Maßnahmen zu ergreifen, um Fachwissen zu bündeln und besondere Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere im Zusammenhang mit der Cyber-Überwachung (hierzu werden noch Leitlinien für die Sorgfaltspflicht ausgearbeitet), aber auch bei neu entstehenden Technologien mit doppeltem Verwendungszweck in Bereichen wie Biotechnologie, künstliche Intelligenz oder fortgeschrittene Rechensysteme.

Mit der Verordnung wird für mehr Transparenz gesorgt, indem das Maß an Konsultationen und Berichterstattung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission erhöht wird und indem die Entwicklung einer neuen EU-Plattform zur elektronischen Genehmigung vorangetrieben wird, die bereits in vier EU-Mitgliedstaaten erprobt wurde.

Sie liefert auch eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen der EU auf multilateraler, plurilateraler und bilateraler Ebene – in Anerkennung der Tatsache, dass die Wirksamkeit der Kontrollen von der Mitarbeit der größten Technologiehersteller abhängt – und baut auf dem bestehenden multilateralen Rahmen für Ausfuhrkontrollen auf, dem Wassenaar-Arrangement, das die Grundlage für viele Beschränkungen bildet, die durch die Verordnung auf EU-Ebene eingeführt werden.

Hintergrund

Die Kommission hat ihren Legislativvorschlag zur Modernisierung der Ausfuhrkontrollen der EU für sensible Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck im September 2016 angenommen. Diese Güter haben zahlreiche zivile Zwecke, können aber auch in den Bereichen Verteidigung, Nachrichtendienste und Strafverfolgung eingesetzt werden (Kernmaterial und besondere Werkstoffe, Telekommunikation, Elektronik und Computer, Luft- und Raumfahrt, Schiffsausrüstung usw.) und können auch für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden.

In die neue Verordnung wurden zahlreiche Vorschläge der Kommission für eine umfassende Verbesserung des Systems aufgenommen. Sie wird das bestehende Ausfuhrkontrollsystem der EU durch folgende Maßnahmen wirksamer machen:

  • Einführung einer neuen Dimension der „menschlichen Sicherheit“, damit die EU auf die Herausforderungen reagieren kann, die mit den neuen Technologien mit doppeltem Verwendungszweck – insbesondere den Cyber-Überwachungstechnologien – einhergehen, die ein Risiko für die nationale und internationale Sicherheit darstellen; dies schließt auch den Schutz der Menschenrechte ein;
  • Aktualisierung von Schlüsselbegriffen und Definitionen (etwa der Definition des Begriffs „Ausführer“, unter den jetzt auch natürliche Personen und Forscher fallen, die an der Weitergabe von Technologie mit doppeltem Verwendungszweck beteiligt sind);
  • Vereinfachung und Harmonisierung der Genehmigungsverfahren sowie Schaffung von Möglichkeiten für die Kommission, die Liste der Güter oder Bestimmungsorte, die besonderen Kontrollformen unterliegen, durch ein „vereinfachtes“ Verfahren, d. h. delegierte Rechtsakte, zu ändern, wodurch das Ausfuhrkontrollsystem flexibler gestaltet wird und sich besser weiterentwickeln und an die Gegebenheiten anpassen kann;
  • Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Genehmigungsbehörden und der Kommission im Interesse von transparenteren Genehmigungsentscheidungen;
  • Koordinierung und Unterstützung einer soliden Durchsetzung von Kontrollen, darunter fällt auch die Verbesserung eines sicheren elektronischen Informationsaustauschs zwischen Genehmigungs- und Durchsetzungsbehörden;
  • Entwicklung eines Kapazitätsaufbau- und Schulungsprogramms der EU für die Genehmigungs- und Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten;
  • gezielte Information der Industrie und Transparenz gegenüber den Interessenträgern zum Aufbau strukturierter Beziehungen zum privaten Sektor im Wege spezifischer Konsultationen der Interessenträger durch die zuständige Arbeitsgruppe der Kommission oder Experten der Mitgliedstaaten;
  • Stärkung des Dialogs mit Drittländern und Bemühungen um gleiche Wettbewerbsbedingungen auf globaler Ebene.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemeldung

Ausfuhrkontrollverordnung

Memo – Durchführung der Verordnung

Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele). Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. September 2021
Autor
Vertretung in Deutschland