
(22.06.2017) - Mit den neuen Regeln werden die nationalen Behörden mit mehr Befugnissen zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten ausgestattet. Damit können sie schneller reagieren, wenn Verbraucher EU-weite Verstöße gegen Verbraucherrechte melden.
Die Einigung auf die neuen Regeln muss nun noch formal vom Europäischen Parlament beschlossen werden. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung.
Die Kommission schlug die Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz letzten Mai gemeinsam mit weiteren Maßnahmen für den Online-Handel vor, damit Verbraucher und Unternehmen von den Vorteilen des Binnenmarkts in vollem Umfang profitieren können.
Weitere Informationen:
Faktenblatt zur besseren Durchsetzung der Verbraucherrechte
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Juni 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland