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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung29. September 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Neue Regeln zur Beschränkung von bewusst zugesetztem Mikroplastik: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Mikroplastik auf einer Fingerkuppe

Im Kampf gegen die Umweltverschmutzung hat die EU-Kommission in dieser Woche eine Verordnung verabschiedet, die sowohl den Verkauf von Mikroplastik als solchem untersagt, als auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde, und die diese Partikel bei der Verwendung freisetzen. Sie finden dazu hier die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Auf der Grundlage der von der europäischen Chemikalienagentur ECHA vorgelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse hatte die EU-Kommission einen Beschränkungsvorschlag im Rahmen der europäischen Chemikalien-Verordnung (REACH) ausgearbeitet. Diesem haben die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt. Vor der Annahme wurde er erfolgreich durch das Europäische Parlament und den Rat geprüft. In hinreichend begründeten Fällen gelten für die betroffenen Akteure Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen für die Anpassung an die neuen Vorschriften.

Nationaler Ansprechpartner zum Thema

Der nationale Ansprechpartner ist die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) als Fachbereich 5 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort steht als Auskunftsstelle das Helpdesk für Fragen zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Der Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Mikroplastik

Die vollständige Pressemitteilung

Die Verordnung

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. September 2023
Autor
Vertretung in Deutschland