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Vertretung in Deutschland
Presseartikel2. Juli 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Neue Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste: Kommission gibt Orientierungshilfe für Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Mit heute (Donnerstag) angenommenen Leitlinien will die EU-Kommission die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen Regeln über audiovisuelle Mediendienste unterstützen. „Die überarbeiteten Vorschriften für den audiovisuellen Bereich sind ein...

Die Leitlinien sind Teil der breiter angelegten Arbeiten der Kommission zur Klarstellung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in Bezug auf soziale Medien und Online-Plattformen und ergänzen das anstehende Legislativpaket über digitale Dienste, zu dem derzeit eine öffentliche Konsultation läuft.

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton betonte: „Wir holen aus unserer dynamischen audiovisuellen Medienbranche das Beste für uns alle heraus – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kulturschaffende und Autoren. Dazu verwandeln wir unsere Medienindustrie in innovativere Dienste, fördern unsere europäische Kultur in Videoabrufkatalogen und schützen unsere Kinder und andere gefährdete Nutzer vor illegalen und schädlichen Online-Inhalten.“

Obwohl die Leitlinien nicht rechtlich bindend sind, wird davon ausgegangen, dass sie zu einer harmonisierten Umsetzung und Anwendung der Richtlinie beitragen werden. Die Kommission legt darin dar, wie ihrer Ansicht nach bestimmte Begriffe angewandt werden sollten, um eine einheitliche Umsetzung der Medienvorschriften in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Die Kommission hat heute zwei Gruppen von Leitlinien angenommen:

Leitlinien in Bezug auf europäische Werke

Mit der überarbeiteten AVMD-Richtlinie wurden die Verpflichtungen zur Förderung europäischer Filme und Fernsehsendungen in Abrufdiensten verschärft. Diese müssen einen Anteil europäischer Inhalte von mindestens 30 Prozent in ihren Katalogen garantieren und diese Inhalte zudem hervorheben. Überdies können die Mitgliedstaaten von Mediendiensteanbietern, die von einem anderen Mitgliedstaat aus auf ein Zielpublikum in ihrem Hoheitsgebiet ausgerichtet sind, unter bestimmten Bedingungen verlangen, dass sie einen finanziellen Beitrag zur Produktion europäischer Werke leisten.

Außerdem enthalten die Leitlinien eine empfohlene Methode zur Berechnung des Anteils europäischer Inhalte von 30 Prozent in jedem nationalen Katalog auf der Grundlage der Filmtitel und der Fernsehserienstaffeln. Ferner werden die Begriffsbestimmungen für „geringe Zuschauerzahl“ und „geringer Umsatz“ präzisiert, um kleinere Anbieter von den Verpflichtungen zur Förderung europäischer Werke auszunehmen, damit weder die Marktentwicklung untergraben noch der Markteintritt neuer Marktteilnehmer behindert wird.

Leitlinien in Bezug auf Video-Sharing-Plattformen

Mit der überarbeiteten AVMD-Richtlinie werden die EU-Standards für illegale und schädliche Inhalte nun auch auf Video-Sharing-Plattformen sowie auf bestimmte soziale Medien ausgeweitet, bei denen die Bereitstellung audiovisueller Inhalte zwar nicht der Hauptzweck des Dienstes ist, aber dennoch eine wesentliche Funktion darstellt. Folglich werden Online-Akteure nun in ähnlicher Weise wie herkömmliche Medien dafür zu sorgen haben, dass ihre Nutzer vor Hetze geschützt und Minderjährige vor schädlichen Inhalten geschützt werden. Online-Plattformen müssen gegen gemeldete Inhalte vorgehen, die zu Gewalt, Hass und Terrorismus anstiften, und sicherstellen, dass Werbung und Produktplatzierung in Kindersendungen angemessen sind.

Dafür bieten die Leitlinien den Mitgliedstaaten ein Instrumentarium, mit dem sie leichter feststellen können, welche Online-Dienste vom europäischen Medienrahmen erfasst werden sollten. Außerdem enthalten sie eine Liste einschlägiger Indikatoren, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten beurteilen können, ob audiovisuelle Inhalte für die Online-Plattform wesentlich sind oder ob sie nur von untergeordneter Bedeutung sind bzw. nur einen geringfügigen Teil ausmachen. Darüber hinaus berücksichtigen sie den dynamischen Charakter der Online-Plattform-Umgebung und sollen für eine gewisse Flexibilität in diesem Bereich sorgen.

Hintergrund

Die überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (2020/13/EU) wurde im Jahr 2018 erlassen, um den Veränderungen in der europäischen Medienlandschaft Rechnung zu tragen. Sie trägt EU-weit zu einer gerechteren Regulierung aller audiovisuellen Medien bei und gewährleistet einen besseren Schutz der Zuschauer beim Zugang zu audiovisuellen Medieninhalten, auch im Internet.

Darüber hinaus werden bestimmte EU-Vorschriften auf Video-Sharing-Plattformen ausgedehnt, so auch auf einige soziale Medien (bzw. soziale Netzwerke) und andere Dienste, bei denen die Bereitstellung audiovisueller Inhalte eine „wesentliche Funktion“ darstellt. Diese Dienste müssen Vorkehrungen treffen, um ihre Nutzer vor illegalen und schädlichen Inhalten zu schützen. Ferner enthält die Richtlinie erweiterte Verpflichtungen zur Förderung europäischer Werke in Abrufdiensten, die einen Anteil europäischer Inhalte von mindestens 30 Prozent in ihren Katalogen garantieren und diese Inhalte zudem hervorheben müssen.

Der Richtlinie zufolge soll die Kommission erforderlichenfalls Leitlinien zur praktischen Anwendung des Kriteriums der „wesentlichen Funktion“ aus der Begriffsbestimmung der Video-Sharing-Plattform, aber auch zur Berechnung des Anteils europäischer Werke und zur Definition der „geringen Zuschauerzahl“ und des „geringen Umsatzes“ für die Anwendung der entsprechenden Ausnahmen vorlegen. Nach Konsultation der zuständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (im sogenannten Kontaktausschuss) wurden daher heute zwei Gruppen von Leitlinien herausgegeben. Die Meinungen der Interessenträger, insbesondere zu spezifischen technischen Fragen, wurden in einer gezielten öffentlichen Konsultation im Februar und März 2020 eingeholt.

Weitere Informationen:

Leitlinien zur überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Fragen und Antworten – Leitlinien zur überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu ( Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. Juli 2020
Autor
Vertretung in Deutschland