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Vertretung in Deutschland
Presseartikel14. September 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Neuer Verhaltenskodex für Mitglieder der EU-Kommission

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat gestern in seiner Rede zur Lage der Union 2017 einen neuen Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder angekündigt. Die Vorschriften des Kodex werden modernisiert und legen neue Standards für Ethikregeln...

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Juncker knüpft damit an seinen jüngsten Vorschlag an, in dem er angeregt hatte, die „Karenzzeit“, die gegenwärtig 18 Monate beträgt, für ehemalige Kommissionsmitglieder auf zwei Jahre und für den Präsidenten der Kommission auf drei Jahre zu verlängern.

Der neue Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder bringt u. a. folgende Verbesserungen:

  • Tätigkeiten nach Beendigung der Amtszeit: Wie im November 2016 in einem Schreiben an das Europäische Parlament angekündigt, sieht der neue Verhaltenskodex eine Verlängerung der „Karenzzeit“ vor: Diese beträgt gegenwärtig 18 Monate und soll für ehemalige Kommissionsmitglieder auf zwei Jahre und für den Präsidenten der Kommission auf drei Jahre angehoben werden. Während dieser Karenzzeit müssen ehemalige Mitglieder der Kommission diese vor Annahme einer neuen Beschäftigung informieren. Bestimmte Tätigkeiten, wie etwa der Lobbyarbeit bei Mitgliedern oder Bediensteten der Kommission, sind Beschränkungen unterworfen.
  • Vermeidung von Interessenkonflikten Im neuen Verhaltenskodex wird zum ersten Mal definiert, was unter einem „Interessenkonflikt“ zu verstehen ist, und der Grundsatz festgelegt, dass Kommissionsmitglieder nicht nur Interessenkonflikte, sondern auch Situationen, die den Eindruck eines Interessenkonflikts erwecken könnten, vermeiden sollen. Haben ehemalige Mitglieder der Kommission die Absicht, in Bereichen tätig zu werden, die im Zusammenhang mit ihrem ehemaligen Ressort stehen, muss zunächst der unabhängige Ethikausschuss angehört werden. Ab jetzt werden sowohl die Entscheidungen der Kommission als auch die Stellungnahmen des Ausschusses zu diesen Entscheidungen veröffentlicht.
  • Finanzielle Interessen: Strengere Regeln gelten auch für die finanziellen Interessen von Kommissionsmitgliedern. Sie müssen jede Investition von mehr als 10 000 EUR angeben, und zwar unabhängig davon, ob diese einen Interessenkonflikt bewirken könnte oder nicht. Besteht im Zusammenhang mit einem Vermögenswert eines Kommissionsmitglieds ein Interessenkonflikt, so kann der Präsident die Veräußerung oder Übertragung des Vermögenswerts in einen „Blind Trust“ verlangen. Die Kommissionsmitglieder sind gehalten, ihre Erklärungen zu Beginn jedes Jahres zu aktualisieren; dies ist bereits heute der Fall.
  • Transparenz und Rechenschaftspflicht: Mitglieder der Kommission sind die besten Botschafter der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten und in der ganzen Welt. Deshalb ermutigt Präsident Juncker sie weiter, zu reisen. Dies müssen sie jedoch möglichst kostengünstig tun. Angaben zu den Reisekosten jedes Kommissionsmitglieds werden alle zwei Monate veröffentlicht.
  • Durchsetzung der Vorschriften: Bei der Anwendung des Verhaltenskodex wird das Kollegium durch einen neuen unabhängigen Ethikausschuss unterstützt, der eine stärkere Rolle spielen wird. Er darf zu allen ethischen Fragen beraten und kann zu Themen im Zusammenhang mit dem Kodex Empfehlungen aussprechen. Bei Verstößen gegen den Kodex, die es nicht rechtfertigen, den Gerichtshof anzurufen, kann die Kommission eine Verwarnung aussprechen und veröffentlichen. Dies ist eine neue Möglichkeit, von der die Juncker-Kommission unlängst Gebrauch gemacht hat und die jetzt in den neuen Vorschriften verankert wird.

Auch der von Präsident Juncker im November unterbreitete Vorschlag, dass Kommissionsmitglieder sich ohne Freistellung als Kandidaten zu den Wahlen für das Europäische Parlament präsentieren können, ist Teil der neuen Regelung.

Nächste Schritte:

Präsident Juncker konsultiert nun auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission das Europäische Parlament. Der vorgeschlagene Verhaltenskodex soll am 1. Februar 2018 in Kraft treten. Er gilt dann für alle derzeitigen Mitglieder der Juncker-Kommission.

Im Geiste der Transparenz und der Rechenschaftspflicht wird die Kommission jährlich einen Bericht über die Anwendung des Verhaltenskodex veröffentlichen.

Weitere Informationen:

Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder 2017

Wortlaut von Artikel 245

Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder 2011

Link zur Pressemitteilung über das Schreiben von Präsident Juncker an Präsident Schulz über die Karenzzeit und den Europawahlkampf

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. September 2017
Autor
Vertretung in Deutschland