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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 1. Juni 2023
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Nitratrichtlinie: Kommission schließt Verfahren gegen Deutschland

Zu sehen sind EU-Flaggen.
European Union 2018

Die Europäische Kommission stellt das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Umsetzung der Nitratrichtlinie ein. Sie ist der Auffassung, dass die von Bund und Ländern erlassenen Regeln den Vorgaben der Richtlinie entsprechen und der Notwendigkeit gerecht werden, die hohe Nitratbelastung der Gewässer anzugehen.

Die Nitratrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Aktionsprogramme zu erstellen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Verunreinigung des Grundwassers durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu verringern.

Am 21. Juni 2018 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union in einem ersten Verfahren geurteilt, dass Deutschland gegen die Nitratrichtlinie verstoßen hatte. Es hatte keine zusätzlichen Maßnahmen unternommen, sobald deutlich wurde, dass die Maßnahmen des deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der Richtlinie nicht ausreichten. Im Juli 2019 leitete die Kommission ein zweites Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtbefolgung des Urteils ein.

Überarbeitetes Aktionsprogramm und Neuausweisung besonders belasteter Gebiete

Seitdem hat Deutschland sein Aktionsprogramm überarbeitet: Die Düngeverordnung und weitere einschlägige Rechtsvorschriften wurden angepasst, um die Anwendung von angemessener fachlicher Praxis in der Landwirtschaft zu gewährleisten: unter anderem durch längere Sperrfristen, in denen gar nicht gedüngt werden darf, ein Düngeverbot für gefrorenen Boden, und strengere Regeln zur Düngung von geneigten Flächen. Diese Regeln werden die negativen Auswirkungen auf Boden und Wasserressourcen verringern.

Außerdem haben die deutschen Bundesländer die besonders belasteten Gebiete, in denen für die Landwirte strengere Regeln gelten, neu ausgewiesen. In diesen Gebieten gilt eine Reihe von bundesweit gleichen strengeren Regeln. Insbesondere ist auf diesen Flächen ist die Stickstoffdüngung auf 20 Prozent unter dem errechneten Bedarf zu begrenzen – mit Ausnahmen für kleinere Betriebe. Auch sind die Sperrfristen länger.

Insgesamt ist die Kommission nun der Auffassung, dass die von Bund und Ländern erlassenen Regeln der Nitratrichtlinie entsprechen und der anhaltenden Notwendigkeit, die hohe Nitratbelastung der Gewässer anzugehen, gerecht werden.  Sie schließt daher ihr Verfahren ab.

Europäischer Grüner Deal

Im europäischen Grünen Deal mit seinem Null-Schadstoff-Ziel wird gefordert, die Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung auf ein Niveau zu reduzieren, das nicht mehr als schädlich für die menschliche Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme angesehen wird, wodurch eine schadstofffreie Umwelt entsteht und die kollektive Widerstandsfähigkeit gestärkt wird.

Pressekontakt:  claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske ) , Tel.: +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. Juni 2023
Autor
Vertretung in Deutschland