Die multilaterale Interimsvereinbarung über Berufungsschiedsverfahren spiegelt die üblichen WTO-Regeln wider und steht allen Mitgliedern der Organisation offen, die sich anschließen möchten, solange das WTO-Berufungsgremium nicht voll funktionsfähig ist.
Die unterzeichnenden WTO-Mitglieder werden nun damit beginnen, einen Pool von 10 Schiedsrichtern einzurichten, die für künftige Berufungen in Anspruch genommen werden könnten. Ziel ist es, die Zusammensetzung dieses Pools innerhalb von drei Monaten abzuschließen.
Weitere Informationen:
Die Pressemitteilung zur Einführung des Notberufungsverfahrens
Vorschlag der EU für eine Reform des Berufungsgremiums
Pressekontakt: Laura Bethke , Tel.: +49 (30) 2280- 2200
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 30. April 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland