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Vertretung in Deutschland
Presseartikel30. April 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Notverfahren für Handelsstreitigkeiten bei WTO-Streitigkeiten tritt in Kraft

Heute (Donnerstag) tritt die multilaterale Interimsvereinbarung über Berufungsschiedsverfahren in Kraft, die die EU und andere Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO Ende März eingeführt haben. Damit kann das Verfahren auf Streitigkeiten zwischen...

Die multilaterale Interimsvereinbarung über Berufungsschiedsverfahren spiegelt die üblichen WTO-Regeln wider und steht allen Mitgliedern der Organisation offen, die sich anschließen möchten, solange das WTO-Berufungsgremium nicht voll funktionsfähig ist.

Die unterzeichnenden WTO-Mitglieder werden nun damit beginnen, einen Pool von 10 Schiedsrichtern einzurichten, die für künftige Berufungen in Anspruch genommen werden könnten. Ziel ist es, die Zusammensetzung dieses Pools innerhalb von drei Monaten abzuschließen.

Weitere Informationen:

Die Daily News vom 30.04.2020

Die Pressemitteilung zur Einführung des Notberufungsverfahrens

Vorschlag der EU für eine Reform des Berufungsgremiums

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke ) , Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. April 2020
Autor
Vertretung in Deutschland