Eine Reihe von wissenschaftlichen Studien, unter anderem von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, betont, dass die Aufnahme von Transfettsäuren so gering wie möglich sein sollte, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Der nun beschlossene Höchstwert beträgt 2 Gramm industriell hergestellter Transfette pro 100 Gramm Fett in solchen Lebensmitteln, die für Endverbraucher und Einzelhandel bestimmt sind. Unternehmen müssen künftig zudem Angaben über die Mengen an Transfetten in Lebensmitteln machen, die an andere Unternehmen geliefert werden, wenn der Grenzwert von 2 Gramm überschritten wird.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. April 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland