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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 24. April 2019
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Obergrenze für Transfette in Lebensmitteln beschlossen

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) eine Obergrenze für die Verwendung von industriell hergestellten Transfetten in Lebensmitteln beschlossen. Sie beträgt 2 Gramm Transfette pro 100 Gramm Fett in für den Endverbraucher bestimmten...

Eine Reihe von wissenschaftlichen Studien, unter anderem von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, betont, dass die Aufnahme von Transfettsäuren so gering wie möglich sein sollte, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Der nun beschlossene Höchstwert beträgt 2 Gramm industriell hergestellter Transfette pro 100 Gramm Fett in solchen Lebensmitteln, die für Endverbraucher und Einzelhandel bestimmt sind. Unternehmen müssen künftig zudem Angaben über die Mengen an Transfetten in Lebensmitteln machen, die an andere Unternehmen geliefert werden, wenn der Grenzwert von 2 Gramm überschritten wird.

Weitere Informationen

Daily News vom 24.04.2019

Website der Europäischen Kommission zum Thema

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. April 2019
Autor
Vertretung in Deutschland