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Vertretung in Deutschland
Presseartikel15. März 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Öffnung des internationalen Beschaffungswesens: Unternehmen aus der EU können künftig leichter öffentliche Aufträge im Ausland bekommen

Das Bild zeigt ein Piktogram auf grünem Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises sieht man auf der linken Seite die Darstellung eines Daumens, der nach oben zeigt und auf der rechten Seite einen Daumen, der nach unten zeigt. Am unteren Rand des Bildes klickt eine Maus eine Bewertung von "3 von 5" Sternen an. Mittig, zwischen den Daumen, ist ein EInkaufwagen dragestellt.

Ein neues Instrument zum internationalen Beschaffungswesen (IPI) verleiht der EU mehr Hebelwirkung für die Öffnung von Märkten für öffentliche Aufträge außerhalb der EU und schafft für EU-Unternehmen mehr Chancen. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben heute (Dienstag) eine politische Einigung zu dem Instrument erzielt.

Der Markt für öffentliche Aufträge in der EU gehört zu den größten und zugänglichsten in der Welt. Trotz dieser Offenheit wenden jedoch viele der wichtigsten Handelspartner der EU auf ihren eigenen Märkten restriktive, Unternehmen aus der EU diskriminierende Praktiken an. Diese Beschränkungen betreffen wettbewerbsorientierte EU-Branchen wie Bau, öffentlicher Verkehr, Medizinprodukte, Stromerzeugung und Arzneimittel. Das IPI wird dazu beitragen, dieses Problem anzugehen, indem die EU in die Lage versetzt wird, als letztes Mittel den Zugang ausländischer Unternehmen zum Markt für öffentliche Aufträge in der EU zu beschränken. Voraussetzung dafür ist, dass diese Unternehmen ihren Sitz in einem Land haben, das EU-Unternehmen Beschränkungen auferlegt.

Der Exekutiv-Vizepräsident und Kommissar für Handel Valdis Dombrovskis erklärte dazu: „Gleiche Wettbewerbsbedingungen sind für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen von grundlegender Bedeutung. Obschon die EU die Offenheit ihres Marktes für öffentliche Aufträge aufrechterhält, trifft dies auf viele Drittländer, in denen unsere Unternehmen nach wie vor mit unfairen Hindernissen konfrontiert sind, nicht zu. Dieses neue Instrument wird uns dabei helfen, diese Hindernisse zu beseitigen und einen fairen Wettbewerb zum Nutzen aller zu fördern.“

Mithilfe des IPI wird die Kommission den Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge in der EU beschränken können, und zwar in Form von Anpassungsmaßnahmen bei der Bewertung der Angebote aus dem betreffenden Land oder in Form eines Ausschlusses der Angebote aus dem betreffenden Land. Durch die Anpassungsmaßnahmen würde dafür gesorgt, dass für Angebote aus dem betreffenden Land im Vergleich zu anderen Angeboten ein höherer Preis veranschlagt würde als der tatsächlich vorgeschlagene. Dies würde Bietern aus der EU und aus von solchen Maßnahmen nicht betroffenen Ländern einen Wettbewerbsvorteil auf den Märkten für öffentliche Aufträge in der EU verschaffen.

Dies wäre jedoch nur als letztes Mittel gedacht. Vor dem Vollzug dieses Schritts würde die Kommission im Falle mutmaßlicher Beschränkungen für EU-Unternehmen auf Märkten für öffentliche Aufträge in Drittländern Untersuchungen in die Wege leiten. Parallel zu den Untersuchungen im Zusammenhang mit Beschränkungen für EU-Waren, -Dienstleistungen und/oder -Lieferanten würde die Kommission das betreffende Land zu Konsultationen über die Öffnung seines Marktes für öffentliche Aufträge einladen. Diese Konsultationen können auch in Form von Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen stattfinden.

Um die Anwendung solcher Maßnahmen zu verhindern, müssten Drittländer in jedem Fall ihre wettbewerbsbeschränkenden Praktiken einstellen. Die bestehenden Verpflichtungen der EU – auch im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und bilateraler Handelsabkommen – bleiben von diesem Instrument unberührt.

Hintergrund

Im öffentlichen Beschaffungswesen geht es darum, wie die Behörden öffentliche Gelder zur Beschaffung von Waren und Dienstleistungen ausgeben. Dies kann etwa den Kauf von Computern, den Bau einer Straße oder die Verwaltung eines Verkehrsnetzes betreffen. Öffentliche Aufträge sind ein wichtiger Teil jeder Volkswirtschaft.

Die EU setzt sich für offene internationale Märkte für öffentliche Aufträge ein und hat ihren eigenen Markt für öffentliche Aufträge für viele Waren und Dienstleistungen aus Drittländern geöffnet. Geschlossene Märkte für öffentliche Aufträge schwächen den Wettbewerb und die Transparenz, steigern die Kosten für öffentliche Güter und Dienstleistungen für den Steuerzahler und erhöhen außerdem das Korruptionsrisiko.

Das IPI wurde 2012 von der Kommission erstmals vorgeschlagen und 2016 geändert. Der Rat hat seinen Standpunkt zu dem Vorschlag für ein Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen im Juni 2021 festgelegt.

Nächste Schritte

Im Anschluss an diese politische Einigung werden das Europäische Parlament und der Rat die geänderte Verordnung förmlich annehmen, damit sie so bald wie möglich in Kraft treten kann.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: EU unternimmt Schritte zur Öffnung des internationalen Beschaffungswesens

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. März 2022
Autor
Vertretung in Deutschland