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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 19. Juli 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 4 Min

Ökodesign-Verordnung: Neue Regeln für nachhaltige Produkte in Kraft

Ökodesign
European Union

In der EU gelten neue Vorschriften, um nachhaltige Produkte zur Norm im EU-Binnenmarkt zu machen und ihre Umwelt- und Klimaauswirkungen insgesamt zu verringern. Sie traten zum 18. Juli 2024 in Kraft. Aufbauend auf den Erfolgen der Ökodesign-Richtlinie wird die neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte sicherstellen, dass Produkte länger halten, dass sie Energie und Ressourcen effizienter nutzen, leichter repariert und recycelt werden können und mehr recycelte Materialien enthalten. Außerdem verbessert sie die Wettbewerbsbedingungen für nachhaltige Produkte im EU-Binnenmarkt und stärkt die globale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die nachhaltige Produkte anbieten.

Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, erklärte: „Heute legen wir die Messlatte höher, um sicherzustellen, dass ressourcen- und energieeffiziente Produkte auf dem EU-Markt zur Norm werden. Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist eine weltweit führende Initiative. Produkte zu haben, die reparierbar und recycelbar sind und zunehmend aus recycelten Materialien bestehen, bietet neue Geschäftsmöglichkeiten, schafft innovative Arbeitsplätze und bietet mehr Wert für die Verbraucher. Wir werden nun rasch Ökodesign-Produktvorschriften einführen – angefangen bei den Produkten mit den größten Umweltauswirkungen und dem größten Potenzial für Energieeinsparungen und Kreislaufwirtschaft.“  

Nachhaltige Produkte zur Norm machen

Die Ökodesign-Verordnung baut auf dem Erfolg der bestehenden  Ökodesign-Richtlinie auf. Sie hat bereits dazu beigetragen, dass EU-Haushalte im Durchschnitt mehr als 200.000 Euro pro Jahr einsparen konnten - hauptsächlich durch die Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten.

Die Ökodesign-Verordnung wird diesen Ansatz nun auf eine viel breitere Palette von Produkten ausweiten und es ermöglichen, weitreichende „Ökodesign-Anforderungen“ an Leistung und Information in einer Vielzahl von Bereichen festzulegen, wie z. B.:

  • Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
  • Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern
  • Energie und Ressourceneffizienz
  • Rezyklatanteil
  • CO2- und Umweltfußabdruck
  • verfügbare Produktinformationen, insbesondere ein digitaler Produktpass. 

Mehrjährige Arbeitspläne, Maßnahmen gegen Vernichtung unverkaufter Produkte 

Um eine gute Koordinierung zu gewährleisten, wird die Kommission mehrjährige Arbeitspläne veröffentlichen, in denen die Produkte und die zu ergreifenden Maßnahmen aufgeführt sind. 

Die Verordnung wird auch neue Maßnahmen umfassen, um der Vernichtung unverkaufter Konsumgüter ein Ende zu setzen – eine Praxis, die zu Verschwendung führt und der Umwelt schadet. Darüber hinaus wird ein direktes Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilerzeugnisse und Schuhe eingeführt, mit Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen und einem Übergangszeitraum für mittlere Unternehmen. Außerdem müssen große Unternehmen jährlich offenlegen, wie viele unverkaufte Konsumgüter sie aus welchen Gründen entsorgt haben.

Bessere Information der Verbraucher

Weitere Informationen über die Nachhaltigkeitsmerkmale von Produkten werden zur Verfügung gestellt, unter anderem durch einen „digitalen Produktpass“, der Verbrauchern und Unternehmen dabei helfen wird, nachhaltigere Produktentscheidungen zu treffen und die Behörden bei der Durchsetzung der rechtlichen Anforderungen zu unterstützen.

Der „Pass“ wird ein leicht zugängliches Etikett auf Produkten sein, das sofortigen Zugang zu Informationen über die Nachhaltigkeit des Produkts bietet. Sie wird nicht nur für die Verbraucher, sondern auch für die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden von Nutzen sein.

Nächste Schritte

Die Arbeit wird sich nun auf die Umsetzung der Verordnung konzentrieren. Einer der ersten Schritte wird die Einrichtung des Ökodesign-Forums durch die Kommission sein, in dem Beiträge von Interessengruppen gesammelt werden. Anschließend wird die Kommission Konsultationen zum Arbeitsplan im Rahmen der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte durchführen und diesen verabschieden.
 

Hintergrund

Am 30. März 2022 schlug die Europäische Kommission als Teil ihres Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des europäischen Grünen Deals eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte vor.

Die Produkte verbrauchen riesige Mengen an Materialien, Energie und anderen Ressourcen und verursachen während ihres gesamten Lebenszyklus erhebliche Umweltauswirkungen, von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, den Transport, die Nutzung und das Ende ihrer Lebensdauer. Die Hälfte der weltweiten Treibhausgase und 90 Prozent des Verlusts an biologischer Vielfalt sind auf die Gewinnung und Verarbeitung von Primärrohstoffen zurückzuführen. Zu den negativen Umweltauswirkungen gehören ein erheblicher Ressourcenverbrauch, die Erzeugung von Treibhausgasemissionen und die Umweltverschmutzung. Eine kürzlich durchgeführte JRC-Studie hat gezeigt, dass die globalen Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten in mehreren Wirkungskategorien nahe beieinander liegen oder bereits überschritten werden. Die EU muss jetzt handeln, um diese Trends umzukehren.

Ziel der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist es, nachhaltige Produkte zur Norm auf dem EU-Markt zu machen und ihre Umwelt- und Klimaauswirkungen insgesamt zu verringern. Das Modell der „Einnahme-Make-use-Beseitigung“ kann vermieden werden, und ein Großteil der Umweltauswirkungen eines Produkts wird in der Entwurfsphase bestimmt. Mit der neuen Verordnung wird der bestehende Ökodesign-Rahmen auf zweierlei Weise erweitert: erstens soll eine möglichst breite Palette von Produkten abgedeckt werden; und zweitens gegebenenfalls den Anwendungsbereich der Anforderungen, denen die Produkte genügen müssen, zu erweitern.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Nachhaltige Produkte sollen zur neuen Norm in der EU werden - Europäische Kommission (europa.eu)

Ökodesign für nachhaltige Produkte

VIDEO: Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte erklärt

Website der Europäischen Kommission zu nachhaltigen Produkten

Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte

Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL)

Grüner Deal: Neue Vorschläge, um nachhaltige Produkte zur Norm zu machen und die Ressourcenunabhängigkeit Europas zu stärken (Pressemitteilung vom 30. März 2022)

Fragen und Antworten Initiative für nachhaltige Produkte (ab 30. März 2022)

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Juli 2024
Autor
Vertretung in Deutschland