In dieser Ansicht können zum Beispiel grafische Darstellungen über die Waffenexporte Deutschlands im Zeitverlauf abgerufen werden.
Alle Daten stammen aus den Jahresberichten zu Waffenausfuhren und werden von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.
Hintergrund
Während Entscheidungen über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter eindeutig in die nationale Zuständigkeit fallen, sind die Beurteilungskriterien, auf die die nationalen Behörden ihre Entscheidungen stützen, europäisch. Der EAD arbeitet gemeinsam mit den Mitgliedstaaten auf mehr Transparenz und Konvergenz bei der Umsetzung dieser Kriterien hin. Es ist von wesentlicher Bedeutung, bei der Ausfuhr von Waffen die europäischen Werte zu wahren: Eine strikte Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts zur Waffenausfuhr durch die Mitgliedstaaten ist notwendig.
Weitere Informationen:
Die Online-Datenbank über Waffenausfuhren
Die vollständige Pressemitteilung
Die Waffenexportkontrollpolitik der EU
Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke ) , Tel.: +49 (30) 2280- 2200
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 27. Oktober 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland