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Vertretung in Deutschland
Presseartikel25. Juni 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Online-Unternehmen wollen verstärkt gegen gefährliche Produkte vorgehen

Vier große Online-Unternehmen haben sich verpflichtet, gefährliche Produkte, die über ihre Online-Plattformen verkauft werden, schneller aus dem Verkehr zu ziehen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung haben Alibaba (für AliExpress), Amazon...

EU-Verbraucherkommissarin Věra Jourová sagte: „Immer mehr Menschen in der EU kaufen im Internet ein. Der Online-Handel hat den Verbrauchern neue Möglichkeiten eröffnet, denn hier finden sie eine größere Auswahl an Produkten zu niedrigeren Preisen. Verbraucher sollten im Internet genauso sicher einkaufen können wie im Geschäft. Daher begrüße ich die Verpflichtungserklärung, die die Produktsicherheit für die Verbraucher weiter erhöhen wird. Auch andere Online-Marktplätze sollten sich der Initiative anschließen, damit das Internet für die Verbraucher in der EU sicherer wird.“

2016 wurden 20 Prozent der aller Verkäufe in der EU über das Internet abgewickelt (Eurostat). Bei immer mehr der über das Schnellwarnsystem gemeldeten gefährlichen Produkte handelt es sich um Waren, die online vertrieben werden. Alle Online-Marktplätze müssen daher ihre Anstrengungen fortführen und verstärken, um gefährliche Produkte aus dem Verkehr zu ziehen. Die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr sieht Verfahren für die Meldung und Entfernung problematischer Online-Inhalte vor, jedoch sind diese Verfahren nicht im Detail geregelt. Vier große Online-Marktplätze haben heute eine Reihe von Maßnahmen für den Schutz der Verbraucher in der EU zugesagt.

Alibaba (für AliExpress), Amazon, eBay und Rakuten Frankreich haben sich verpflichtet,

  • binnen zwei Arbeitstagen auf Meldungen von Behörden zu reagieren, wenn diese ihre Kontaktstellen auffordern, Angebote unsicherer Produkte von ihrer Website zu entfernen. Die Unternehmen sollten dann die entsprechenden Maßnahmen ergreifen und die Behörden darüber informieren.
  • ihren Kunden klar aufzuzeigen, wie sie gefährliche Produkte melden können. Solche Meldungen werden dann zügig bearbeitet; binnen fünf Arbeitstagen soll eine angemessene Reaktion erfolgen.
  • Informationen über zurückgerufene/gefährliche Produkte zu konsultieren, die über das Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte oder von anderen Quellen (z. B. Durchsetzungsbehörden) bereitgestellt werden, und mit Blick auf die betroffenen Produkte, sofern diese identifiziert werden können, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
  • zentrale Anlaufstellen zu schaffen, bei denen die Behörden der EU-Mitgliedstaaten gefährliche Produkte melden können. Diese Stellen sollen auch die Kommunikation zu Fragen der Produktsicherheit erleichtern.
  • zu verhindern, dass bereits entfernte Angebote gefährlicher Produkte erneut auftauchen.
  • Verkäufer über die Einhaltung der EU-Produktsicherheitsvorschriften zu informieren/zu schulen, von ihnen die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu verlangen und ihnen einen Link zur Liste der EU-Produktsicherheitsvorschriften bereitzustellen.

Nächste Schritte

Die Online-Marktplätze und die Europäische Kommission werden alle sechs Monate die Fortschritte bei der Erfüllung der Zusagen bewerten und dazu einen Bericht veröffentlichen.

Die Europäische Kommission fordert auch andere Online-Marktplätze auf, es den vier Unternehmen, die heute mit gutem Beispiel vorangegangen sind, gleichzutun und online verkaufte Produkte für die Verbraucher in der EU sicherer zu machen.

Hintergrund

Gemäß der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (Artikel 14) müssen Angebote gefährlicher Produkte schnell und wirksam entfernt werden, jedoch gibt es hierzu keine zeitlichen Vorgaben.

In ihrer Mitteilung vom September 2017 über die Bekämpfung illegaler Online-Inhalte sagte die Kommission zu, dass sie die diesbezüglichen Fortschritte überwachen und bewerten werde, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Im Nachgang zu dieser Mitteilung legt die Kommission im März 2018 eine Empfehlung mit einer Reihe operativer Maßnahmen vor, die von den Unternehmen und Mitgliedstaaten zur Verstärkung dieser Bemühungen zu ergreifen sind, bevor sie darüber befindet, ob Rechtsvorschriften notwendig sind. Diese Empfehlungen gelten für alle Formen illegaler Inhalte: terroristische Inhalte, Aufstachelung zu Hass und Gewalt, Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, unsichere Produkte und Urheberrechtsverletzungen.

Das Schnellwarnsystem der EU ermöglicht einen raschen Informationsaustausch zwischen 31 europäischen Ländern und der Europäischen Kommission über gefährliche Non-Food-Produkte, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen. Am 12. März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Bericht für 2017 über das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte (siehe Pressemitteilung).

Weitere Informationen:

Verpflichtungserklärung für mehr Produktsicherheit

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. Juni 2018
Autor
Vertretung in Deutschland