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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung21. Februar 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Parlament und Rat einig über neue Regeln zur Luftqualität

Wolken Himmel

Neue Grenzwerte für Feinstaub und Co.: Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten auf neue Luftqualitätsnormen. Sie werden enger an die globalen Luftqualitätsleitlinien der WHO angeglichen, für Feinstaub wird der Jahresgrenzwert um mehr als die Hälfte gesenkt. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius sagte: „Dies wird insbesondere schutzbedürftigen Gruppen wie Kindern und älteren Menschen zugutekommen und uns unserem Ziel näherbringen: ein Europa, in dem die Umweltverschmutzung ein Thema der Vergangenheit ist und saubere Luft die Realität.

Die nationalen und lokalen Behörden entscheiden selbst über die Maßnahmen, die sie ergreifen wollen, um die Luftqualitätsstandards zu erfüllen. Gleichzeitig werden bestehende und neue EU-Politiken in den Bereichen Umwelt, Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Forschung und Innovation sowie in anderen Bereichen einen wesentlichen Beitrag leisten.

Saubere Umgebungsluft bis 2030

Mit der überarbeiteten Luftqualitätsrichtlinie wird der Jahresgrenzwert für den Hauptschadstoff Feinstaub (PM2,5) um mehr als die Hälfte gesenkt. Eine regelmäßige Überprüfung der Luftqualitätsnormen, um sie im Einklang mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen neu zu bewerten, wird dazu beitragen, die EU in Synergie mit den Bemühungen um Klimaneutralität auf einen Kurs zu bringen, um bis spätestens 2050 das Null-Schadstoff-Ziel für die Luft zu erreichen.

Die überarbeitete Richtlinie sieht vor, dass Menschen, die durch Luftverschmutzung gesundheitliche Schäden erleiden, im Falle eines Verstoßes gegen die EU-Luftqualitätsvorschriften Anspruch auf Entschädigung haben.  Sie wird auch für mehr Klarheit in Bezug auf den Zugang zur Justiz, wirksame Sanktionen und bessere Informationen der Öffentlichkeit über die Luftqualität sorgen.

Die überarbeitete Richtlinie wird auch dafür sorgen, dass frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um sauberere Luft zu erreichen. Wenn die Luftverschmutzung in den kommenden Jahren über den neuen Standards für 2030 liegt, müssen die Mitgliedstaaten prüfen, ob sie auf dem richtigen Weg sind, die Rechtsvorschriften rechtzeitig einzuhalten, und erforderlichenfalls Maßnahmen ergreifen und die Einhaltung bis 2030 sicherstellen. Unter bestimmten Umständen haben die Mitgliedstaaten möglicherweise mehr Zeit, um die neuen Standards zu erreichen. Die Begründung für solche Fristverlängerungen muss auf einer fundierten Analyse beruhen.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die überarbeitete Richtlinie nun noch förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Hintergrund

Luftverschmutzung ist die größte Umweltbedrohung für die Gesundheit und eine der Hauptursachen chronischer Krankheiten wie Schlaganfall, Krebs und Diabetes. Empfindliche und gefährdete soziale Gruppen sind unverhältnismäßig stark betroffen. Etwa 300.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr und eine erhebliche Zahl nicht übertragbarer Krankheiten wie Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs sind auf Luftverschmutzung zurückzuführen. Die Luftverschmutzung ist nach wie vor die häufigste umweltbedingte Ursache für den frühzeitigen Tod in der EU. Die schlimmsten Schadstoffe sind Partikel, Stickstoffdioxid und Ozon.

Verschmutzte Luft schadet auch der Umwelt und verursacht Versauerung, Eutrophierung und Schädigung von Wäldern, Ökosystemen und Kulturen. Heute übersteigt die Eutrophierung die kritischen Belastungen in zwei Dritteln der Ökosystemgebiete in der gesamten EU. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Dienstleistungen, die sie für uns alle erbringt.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission für eine Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität vom 26. Oktober 2022

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske ) , Tel.: +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Februar 2024
Autor
Vertretung in Deutschland