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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung13. Juni 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Prävention, Schutz und angemessene Bestrafung: EU-Gesetz gegen Gewalt gegen Frauen tritt in Kraft

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt betreffen schätzungsweise jede dritte der 228 Millionen Frauen in der EU. Mit dem heutigen Tag treten die ersten EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft. Damit werden körperliche Gewalt sowie psychische, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen in der gesamten EU sowohl offline als auch online unter Strafe gestellt, auch der Zugang der Opfer zur Justiz wird verbessert. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 14. Juni 2027 dafür Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Gleichstellungs-Kommissarin Helena Dalli sagte: „Diese Richtlinie bietet einen ganzheitlichen Ansatz für ein allgegenwärtiges Problem. Es befasst sich mit der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt, dem Schutz und der Unterstützung der Opfer sowie der angemessenen Bestrafung der Täter. Das ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen.“ 

Inhalt der EU-Vorschriften

Die Vorschriften gehen entschieden gegen geschlechtsspezifische Gewalt vor. Sie verbieten die Verstümmelung weiblicher Genitalien und Zwangsehen. Auch Formen von Cybergewalt, wie die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern (einschließlich Deepfakes), Cyberstalking, Cybermobbing (einschließlich Cyber-Flashing) und frauenfeindliche Hetze sind verboten. Das hilft insbesondere den Opfern von Cybergewalt in EU-Mitgliedstaaten, die diese Taten noch nicht unter Strafe gestellt haben.

Die Dringlichkeit der Vorschrift für Gewalt im Internet betonte auch Věra Jourová, Vizepräsidentin der Kommission für Werte und Transparenz: „Zum ersten Mal kriminalisieren wir geschlechtsspezifische Cybergewalt, wie etwa den nicht einvernehmlichen Austausch von intimen Bildern, einschließlich Deepfakes, die für viele Frauen ein Albtraum ist. Diese Form von Gewalt ist häufig der Grund dafür, dass Frauen das öffentliche Leben verlassen. Online-Gewalt ist echte Gewalt und Gewalt gegen Frauen ein Problem, das ständig auftritt.“

Hintergrund

Wie in der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 dargelegt, setzt sich die Europäische Kommission für die Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ein. Am 1. Oktober 2023 wurde die Kommission Vertragspartei des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – des Übereinkommens von Istanbul. Die EU ist nun an ehrgeizige und umfassende Standards zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in den Bereichen justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und Nichtzurückweisung sowie in Bezug auf ihre öffentliche Verwaltung gebunden. Dazu gehören Finanzierungsmaßnahmen, politische und legislative Maßnahmen. Der Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul ist ein Meilenstein bei den Bemühungen der EU um die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter.

Die finanziellen Verpflichtungen der EU für die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und die Reaktion auf diese Gewalt sind von durchschnittlich 91 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 282 Millionen Euro im Jahr 2022 gestiegen.

Weitere Informationen

EU-Vorschrift zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

PM vom 7. 2.2024 über die Einigung auf die EU-Richtlinie

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820.  Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Juni 2024
Autor
Vertretung in Deutschland