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Vertretung in Deutschland
Presseartikel17. Dezember 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Quecksilber darf in Lampen nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden

A lit lightbulb.

Die EU-Kommission hat heute (Freitag) Vorschriften angenommen, mit denen Quecksilber in Lampen nur noch in genehmigten Ausnahmefällen verwendet werden darf. „Chemikalien sind ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens und ermöglichen es uns, innovative Lösungen zu entwickeln, um unsere Wirtschaft umweltfreundlicher zu gestalten. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass Chemikalien auf eine Weise hergestellt und verwendet werden, die der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nicht schadet“, sagte der für den Europäischen Grünen Deal zuständige Vizepräsident Frans Timmermans. Besonders wichtig sei es, die Verwendung der schädlichsten Chemikalien, wie Quecksilber, in alltäglichen Konsumgütern wie Lampen einzustellen.

Nach den EU-Vorschriften zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) dürfen quecksilberhaltige Elektronikgeräte nicht in Verkehr gebracht werden – es sei denn, die Kommission gewährt zeitlich begrenzte und anwendungsspezifische Ausnahmen.

Diese Ausnahmen für die herkömmliche Beleuchtung werden größtenteils aufgehoben, da quecksilberfreie Alternativen für Leuchtstofflampen weitgehend verfügbar sind.  Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor diesem gefährlichen Stoff zu verbessern sowie Innovationen und sauberere Produkte zu fördern.

Der Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, Virginijus Sinkevičius, sagte, es gebe quecksilberfreie Lampen, die sich durchsetzen sollten. „Mit diesen neuen Vorschriften zur schrittweisen Abschaffung von Quecksilber zeigt die EU ihre Entschlossenheit, die Gesundheit und die Umwelt zu schützen und die industrielle Innovation zu fördern, um unsere Ziele der Kreislaufwirtschaft und der Nullverschmutzung zu erreichen. Fast 3 Tonnen Quecksilber – eine der schädlichsten Chemikalien überhaupt – werden nie mehr verwendet werden, und es werden schrittweise energieeffizientere, ungiftige Alternativen zu Milliarden von Lampen eingeführt werden.“

Von Fall zu Fall werden Übergangsfristen von 12 und 18 Monaten gewährt, damit sich die Wirtschaftsakteure an die neuen Vorschriften zu anpassen können. Für bestimmte Lampenkategorien, vor allem für besondere Zwecke wie im industriellen oder medizinischen Bereich, für die noch keine ausreichenden zuverlässigen quecksilberfreien Ersatzstoffe zur Verfügung stehen, werden unter den restriktiven Bedingungen der RoHS-Richtlinie weiterhin zeitlich begrenzte Ausnahmen für die Verwendung von Quecksilber gewährt.

Etwa 5000 Millionen auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Lampen – hauptsächlich Kompakt- und lineare Leuchtstofflampen – enthalten Quecksilber. Die Beendigung der Ausnahmeregelungen für Leuchtstofflampen wird zu einer Verringerung von rund 2800 kg Quecksilber führen. Die damit verbundenen Risiken im Zusammenhang mit der unsachgemäßen Entsorgung oder Verwendung von quecksilberhaltigen Lampen durch die Haushalte werden ebenfalls erheblich verringert werden.

Marktdaten zeigen, dass die schrittweise Abschaffung dieser quecksilberhaltigen Lampen im Laufe der Zeit vor allem aufgrund von Energieeinsparungen einen Nettonutzen bringen und zu einer allgemeinen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen würde. Die Umstellung auf sicherere Alternativen wird dadurch erleichtert, dass Quecksilberdampflampen bei vielen Verwendungszwecken am Ende ihrer Lebensdauer ausgetauscht werden können, ohne dass Änderungen an der Installation vorgenommen werden müssen. Der schrittweise Ausstieg aus der Verwendung von Quecksilberdampflampen würde einen zusätzlichen Impuls für Innovationen und die weitere Verbreitung quecksilberfreier Lampentechnologien, wie z. B. LED, geben, die bereits im Gange sind.

Nächste Schritte

Nach ihrer Annahme durch die Kommission werden die 12 delegierten Rechtsakte dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Beide Mitgesetzgeber haben zwei Monate Zeit, die Rechtsakte entweder anzunehmen oder abzulehnen – ein Prozess, der bei Bedarf um weitere zwei Monate verlängert werden kann. Aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften haben die Mitgesetzgeber nicht die Möglichkeit, die delegierten Rechtsakte zu ändern. Nach der endgültigen Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten sechs Monate Zeit, um sie in ihr nationales Recht umzusetzen.

Hintergrund

Quecksilber ist ein chemisches Element mit neurotoxischer Wirkung, das in industriellen Verfahren und in einer Vielzahl von Produkten wie Lampen verwendet wird. Quecksilber, das in die Umwelt freigesetzt wird, gelangt in die Nahrungskette, wo es sich vor allem in Fischen anreichern (bioakkumulieren) kann. Die Exposition gegenüber hohen Quecksilberkonzentrationen kann Gehirn, Lunge, Nieren und Immunsystem schädigen.

Der primäre Quecksilberabbau wurde 2003 eingestellt und die Ausfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen aus der EU ist seit dem 15. März 2011 verboten.

Die absichtliche Verwendung von Quecksilber in der EU ist in den letzten 15 Jahren dank der Verabschiedung und Umsetzung umfassender EU-Vorschriften zur Beschränkung seiner Verwendung in Produkten stetig zurückgegangen. Abgesehen von diesen absichtlichen Verwendungen gibt es unbeabsichtigte Quecksilberemissionen in die Luft bei einer Reihe von Tätigkeiten, bei denen quecksilberhaltige Brennstoffe oder Rohstoffe verwendet werden. Am wichtigsten ist die Verbrennung von Kohle (zum Heizen, Kochen, zur Strom- und Dampferzeugung und in industriellen Prozessanlagen).

Die RoHS-Richtlinie schränkt die Verwendung von Quecksilber in allen elektronischen Geräten ein, die in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden.  Die Wirtschaftsakteure können jedoch zeitlich begrenzte und anwendungsspezifische Ausnahmen von der Stoffbeschränkung beantragen. Eine begrenzte Anzahl von Ausnahmeregelungen für die Verwendung von Quecksilber in bestimmten Lampenkategorien, wie z. B. Leuchtstofflampen, sind derzeit in der Richtlinie aufgeführt, und es wurden Anträge auf ihre Erneuerung gestellt.

Seit fast zwanzig Jahren ist die RoHS-Richtlinie der EU zum weltweiten Maßstab für die Verringerung giftiger Stoffe in der Elektronik geworden, wobei ähnliche Gesetze in etwa 50 Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt wurden. Die Richtlinie ist unter anderem der Auslöser für Innovationen, einschließlich der Suche nach praktikablen Ersatzstoffen für die wenigen Fälle, in denen die Verwendung der beschränkten Stoffe noch notwendig ist.

Weitere Informationen:

Daily News vom 17. Dezember

Vollständige Pressemitteilung vom 16. Dezember

RoHS-Richtlinie

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Dezember 2021
Autor
Vertretung in Deutschland